Wahlprüfsteine anlässlich der Bundestagswahl 2021
Die Initiative „Keine Bildung ohne Medien!“ als bundesweiter Zusammenschluss von medienpädagogischen Fachverbänden verfasste auch in diesem Wahljahr Wahlprüfsteine zum Themenkomplex Förderung von Medienkompetenz, Bildung und digitalem Wandel und verschickte Sie an die zur Bundestagswahl antretenden Parteien AfD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die Linken, FDP und SPD.
Die Wahlprüfsteine zur Medienbildung bieten Fachkräften und darüber hinaus auch weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern Orientierung bei der Wahlentscheidung zu diesem Themenbereich.
Antworten wurden bis zum 30. August 2021 erbeten. Beantwortet wurde die Anfrage von den folgenden Parteien (in der Reihenfolge des Eingangs):
Sobald die anderen Parteien ihre Antworten einreichen, werden auch diese hier veröffentlicht.
Die Antworten der Parteien zu den einzelnen Wahprüfsteinen
1. Frage:
Welche bildungsbezogenen Herausforderungen, die sich aus den Transformationsprozessen im Kontext digitaler Medien (vgl. Frankfurt-Dreieck) ergeben, sehen Sie als besonders wichtig an und wie werden Sie ihnen begegnen?
Die Teilhabe an politischen, kulturellen und ökonomischen Prozessen innerhalb der Gesellschaft ist für uns das eigentliche Ziel von Medienkompetenz. Wir GRÜNE halten insofern alle drei Seiten des Frankfurt-Dreiecks für wichtig. Eine Kenntnis der technologischen Strukturen und Funktionen allein reicht nicht aus, es kommt auch auf ein Bewusstsein für deren gesellschaftliche und kulturelle Wechselwirkungen an. Beides zusammen muss dazu befähigen, mit Medien so umzugehen, wie es den selbst gesetzten Zwecken am dienlichsten ist. Die technologisch-mediale, die gesellschaftlich-kulturelle und die Interaktionsperspektive sind aus unserer Sicht idealerweise verzahnt, wenn Medienkompetenzangebote entwickelt werden. Die Politik kann diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, aber Rahmenbedingungen für bessere Medienkompetenz-Förderungsstrukturen schaffen. Konkret setzen wir uns für eine Bundeszentrale für digitale und Medienbildung als Bund-Länder-Projekt ein. Vgl. dazu den Antrag unserer Bundestagsfraktion von 2020.
Gemeinsame Antwort auf die Fragen 1 und 8:
CDU und CSU begrüßen alle interdisziplinären Maßnahmen, die das Thema digitale Bildung voranbringen. Im Transformationsprozess wächst die Bedeutung digitaler Lehr- und Lernangebote. Daher wollen wir bestehende und neue digitale Bildungsplattformen zu einem bundesweiten und europäisch anschlussfähigen Plattform-System verknüpfen. Für CDU und CSU ist die Plattform Kernstück eines neuen digitalen Bildungsraums für Deutschland und einer Modernisierung der Bildung insgesamt. Es geht darum, allen Menschen – vom Schulkind bis zum Rentner – den Zugang zu digital gestützten Bildungs-angeboten zu erleichtern. Einen Schwerpunkt legen wir auf Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen. Für die Entwicklung von Prototypen, Curricula und didaktischen Konzepten stellen wir in einem ersten Schritt 150 Millionen Euro bereit.
In einer Gesellschaft, in der digitale Technologien immer mehr das Leben und Lernen bestimmen, brauchen alle Menschen digitale Mündigkeit, also Souveränität im Umgang mit der digitalisierten Welt: sich in unterschiedlichen Betriebssystemen auszukennen, den Schutz eigener Daten im Blick zu behalten, sich Abhängigkeiten zu entziehen, hinter digitale Kulissen zu schauen, selbst zu gestalten und Neues zu erfinden.
Das ist und bleibt Aufgabe von Bildungspolitik und Pädagogik. Daher wollen wir, dass Medienkompetenz umfassend gestärkt wird: in der vorschulischen Bildung, in Schule und Unterricht, in der Arbeitswelt, in zivilgesellschaftlichen Projekten und bis ins hohe Alter. Digitale Bildung sollte vorrangig über freie Bildungsmaterialen (OER) erfolgen, die gemeinsam weiterentwickelt, geteilt und weiterverwendet werden können. Das schließt Open Hardware ein. Der DigitalPakt Schule muss aufgestockt und mitsamt aller
Zusatzvereinbarungen zu Geräten und Administration verstetigt werden. Wir wollen zudem mit zivilgesellschaftlichen Verbänden und außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen das Programm „Digital-Allianz Bildung“ für den Bereich der kulturellen Bildung auflegen, um den digitalen Transformationsprozess auch über die schulische Bildung hinaus zu gewährleisten.
Auch wir sehen die von Ihnen genannten Handlungsfelder wie Schule und Hochschule, außerschulische Bildung, kulturelle Bildung sowie Aus- und Fortbildung hinsichtlich der digitalen Bildung als essentiell an. Wir Freie Demokraten fordern einen Digitalpakt 2.0, der die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich vollständig nutzt. Zusätzlich zur Technik muss auch in IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, Dienstgeräte für Lehrkräfte, digitales Lernmaterial sowie Fortbildungen investiert werden. Die Coronakrise hat gezeigt, dass die finanziellen Mittel für WLAN und Hardware allein nicht ausreichend sind, um im Notfall digitalen Unterricht von zu Hause aus zu ermöglichen. Die Digitalisierung von allgemeinbildenden, beruflichen und sonderpädagogischen Schulen muss ganzheitlich gedacht werden – von der Ausstattung bis zur Nutzung. Die Schule muss digital gestütztes Lernen in Präsenz genauso anbieten wie Lernen auf Distanz.
Wir fordern bundesweite Mindeststandards für eine exzellente Lehrerausbildung. Wir brauchen eine gute Balance zwischen fachwissenschaftlicher und pädagogischer Bildung. Dabei müssen Digitalkompetenzen, die Chancen der Künstlichen Intelligenz für Lernprozesse sowie digitale Lern- und Lehrmethoden feste Bestandteile der Lehrerausbildung werden. Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung einer Deutschen Lehrkräfteakademie, die entsprechende Fortbildungen entwickelt und anbietet. Die Fortbildungen sollen auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und die regelmäßige Teilnahme soll für Lehrerinnen und Lehrer verpflichtend sein.
Aus sozialdemokratischer Sicht besonders relevant sind stets gesellschaftlich-kulturelle Aspekte, wie insb. Teilhabechancen, Bewertung von Informationen im Netz, Reproduktion von Ungleichheiten etc. Die „Digitale Souveränität in Deutschland und Europa“ stellt daher eine von vier zentralen „Zukunftsmissionen“ im Zukunftsprogramm der SPD dar. Darin sind auch zahlreiche Maßnahmen enthalten, um den erwähnten Herausforderungen zu begegnen.
2. Frage:
Mit der Verbreitung von Verschwörungsmythen, Fake News und rechter Ideologien wurde klar, wie wichtig Medienbildung auch für Erwachsene ist. Andererseits gab es aber auch Aufklärung durch politischen Medienaktivismus. Welche Förderungen der Medienbildung haben Sie für eine Teilhabe Aller im Blick?
Die in Antwort auf Frage 1 genannte Bundeszentrale für digitale und Medienbildung ist ausdrücklich als Angebot für alle Interessierten gedacht. Sie soll bestehende Angebote der digitalen und Medienbildung prüfen, bündeln und in der Breite bekanntmachen, Ideen und Erfahrungen vernetzen und die Evaluation von Projekten koordinieren. Was die Verbreitung von Verschwörungsmythen und Fake News betrifft, wollen wir die sozialen Netzwerke stärker in die Pflicht zu nehmen. Wir GRÜNE schlagen diverse Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor. Die Meldewege für Beschwerden müssen für Nutzer*innen einfacher werden. Die Berichte der Social Media-Betreiber über Beschwerden müssen vergleichbar werden. Die Betreiber müssen gegen den missbräuchlichen Einsatz von Social Bots und Fake-Profilen aktiv werden und diese kennzeichnen. Und die Plattformen müssen datenschutzkonform und effektiv Daten für Forschung zur Verfügung stellen, um weitere Erkenntnisse über die Verbreitung von Hass und Desinformation zu gewinnen.
Alle Bürgerinnen und Bürger müssen Informationen richtig einordnen können, um sachkundig an gesellschaftlichen Debatten und demokratischen Prozessen teilzunehmen. Daher wollen CDU und CSU das Bewusstsein für den Wert seriöser und unabhängiger Informationen stärken – von der Schule, über die berufliche Weiterbildung bis hin zur Erwachsenenbildung. Hinzukommen müssen eine klare Kennzeichnung werblicher Inhalte, insbesondere im Internet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aufgerufen, hierzu einen wesentlichen Beitrag zur Medienbildung zu leisten.
Wissen, Lernprozesse, notwendige Kompetenzen und Herausforderungen in der Arbeitswelt wie auch die Bedingungen für gesellschaftliche Teilhabe verändern sich. Ein Recht auf Weiterbildung brauchen alle ebenso wie gute Rahmenbedingungen: DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass alle Menschen digitale und andere öffentliche Dienstleistungen nutzen können, unabhängig vom Geldbeutel. Schnelles Internet muss zur Grundversorgung zählen. Daher wollen wir den Glasfaserausbau mit Investitionen von 10 Milliarden Euro jährlich in ganz Deutschland fördern und fordern eine Mindestbandbreite von 100Mbit/s, die überall zur Verfügung stehen muss. Wir wollen digitale Beteiligungsmöglichkeiten in allen Lebensbereichen erhöhen, um der zunehmenden Ausgrenzung insbesondere von Menschen mit Behinderung, alten Menschen sowie Menschen aus armen Verhältnissen entgegenzuwirken. Dazu braucht es inklusive digitale Formate und die ausreichende Bereitstellung der dafür benötigten finanziellen Mittel, um den gleichberechtigten und chancengerechten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für alle sicherzustellen. Auch in der Erwachsenenbildung muss der digitale Kompetenzaufbau gefördert werden.
Um mit Desinformation, Hatespeech, Cybermobbing, Datenschutz und Online-Sucht richtig und autonom umgehen zu können, müssen die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Deshalb fordern wir Freie Demokraten die bundesweite Einführung des Schulfachs Informatik. Wir setzen uns zudem für die Schaffung einer Bundeszentrale für digitale Bildung ein. Diese soll in drei Säulen Aufgaben der Koordination, Qualitätssicherung und Vermittlung digitaler Bildung in Deutschland übernehmen. Die erste Säule stellt Informationen, Materialien und Kurse bereit, um bei Menschen aller Altersklassen das Verständnis über die Grundlagen der Digitalisierung, aktuelle technische Entwicklungen und gesellschaftliche Debatten zu fördern, damit sie als aufgeklärte und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Welt agieren können. Dabei sollen insbesondere Themen wie Desinformation, IT-Sicherheit, Datenschutz und künstliche Intelligenz, aber auch Hatespeech, Cybermobbing und Online-Sucht abgedeckt werden. Die zweite Säule ist die Beurteilung und Zertifizierung von digitalen Lehr- und Lernmitteln hinsichtlich rechtlicher und pädagogischer Mindeststandards. Die dritte Säule befasst sich mit der digitalen Transformation des Bildungswesens und hierbei konkret mit digitaler Didaktik und der Aus- sowie Fortbildung von Lehrenden aller Bildungsinstitutionen zur Implementierung digitaler Lernstrategien.
Mit dem DigitalPakt Schule hat der Bund insg. 6,5 Milliarden Euro für die Digitale Bildung zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug verpflichten die Länder sich entsprechend ihrer KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehrerausbildung und -weiterbildung umzusetzen. Für die SPD zentrales Anliegen ist dabei stets die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen.
3. Frage:
Wie kann die medienpädagogische/-didaktische Aus-/Fortbildung von Lehrpersonen nach den Erfahrungen der Pandemie effektiv realisiert werden? Wie kann pandemiebedingte “Digitalisierungsschub” in der medienpädagogischen Professionalisierung aller pädagogischen Fachkräfte nachhaltig verankert werden?
Die von uns vorgeschlagene Bundeszentrale für digitale und Medienbildung soll nicht zuletzt die Arbeit von Lehrkräften erleichtern. Als niedrigschwellige Anlaufstelle für pädagogische Fachkräfte und Interessierte soll sie geeignetes Material zur Verfügung stellen, zu qualitätsgesicherten Bildungsangeboten verlinken und pädagogisch-didaktische Beratung anbieten. Zudem soll sie bei Bedarf schulische Entwicklungsnetzwerke unterstützen und über gelungene Beispiele aus der Praxis informieren.
Es ist die Aufgabe unserer Bildungseinrichtungen, Kinder und Jugendliche auf ein Leben in der Digitalität vorzubereiten. Dazu gehört zum einen, dass die Schülerinnen und Schüler das lebensbegleitende Lernen als permanente, eigenverantwortlich wahrzunehmende Aufgabe begreifen. Zum anderen müssen die Ergebnisse der Bildungsforschung schneller in der Unterrichtspraxis ankommen. Um insbesondere digitale Kompetenzen umfassend in den Unterricht zu integrieren, wollen wir bundesweite Bildungskompetenzzentren mit dem Ziel aufbauen, lehrerbildende Hochschulen, Forschungsinstitute und Lehrerfortbildungs-einrichtungen in den Ländern zu vernetzen und Erkenntnisse der Bildungsforschung direkt für Lehrerbildung praktisch nutzbar zu machen. Die erfolgreich etablierte Qualitätsoffensive Lehrerbildung soll entsprechend inhaltlich weiterentwickelt werden.
Lehrer*innen müssen fortgebildet werden in der Benutzung digitaler Technologien und in Datenschutz- und Datensicherheitsfragen. Die sichere Nutzung und Bedienung digitaler Lehr- und Lernmittel sowie digitaler Konzepte muss zwingend Bestandteil der Lehrer*innenausbildung sein. Für einen schnelleren Aus- und Aufbau digitaler Infrastrukturen schlägt DIE LINKE an den Hochschulen ein Hochschuldigitalpakt von Bund und Ländern vor, für die berufliche Bildung einen Berufsbildungspakt. Lehrenden muss der Zugang zu Fort- und Weiterbildung für digitale Lehr- und Lernangebote erleichtert werden. Dazu fordern wir mehr Personal mit Vertretungsreserven. Für alle Phasen der Lehrkräftebildung gilt: Digitale Medien dürfen nicht zu Privatisierung der Bildung durch private kommerzielle Anbieter führen. Wir wollen Open Educational Resources (OER) und freie Software fördern. Die IT-Infrastruktur an Bildungseinrichtungen muss durch Fachpersonal mit Planstellen betreut werden, mit schnellen Breitbandanschlüssen, WLAN und einer zeitgemäßen Hard- und Softwareausstattung ausgebaut werden.
Mit bundesweiten Mindeststandards für eine exzellente Lehrkräfteaus- und -fortbildung wollen wir mehr Professionalität in Einsatz und Umgang von und mit digitalen Medien erreichen. Dabei müssen Digitalkompetenzen, die Chancen der Künstlichen Intelligenz für Lernprozesse sowie digitale Lern- und Lehrmethoden feste Bestandteile der Lehreraus- und -weiterbildung werden. Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung einer Deutschen Lehrkräfteakademie, die entsprechende Fortbildungen entwickelt und anbietet. Die Fortbildungen sollen auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und die regelmäßige Teilnahme soll für Lehrerinnen und Lehrer verpflichtend sein.
Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften ist ein Schlüssel zur digitalen Schule. Wir wollen daher bundesweit vernetzte Kompetenzzentren für digitales Lehren und Lernen aufbauen und unterstützen. An ihnen soll die digitale medien-pädagogische/-didaktische Aus-/Fortbildung von Lehrpersonen erfolgen.
4. Frage:
Im 15. Kinder- und Jugendbericht wird auf die Bedeutung außerschulischer Jugendarbeit und die Herausforderungen angesichts der Digitalisierung hingewiesen. Welche Konzepte unterstützt Ihre Partei, um die Kinder- und Jugendarbeit bei der Begleitung von Jugendlichen für diese Aufgabe auszubauen?
Viele Kinder und Jugendliche wachsen mit Tablets, Smartphones und Co. auf – wir müssen sicherstellen, dass sie selbstbestimmt, sicher und gesund in der digitalen Welt groß werden. Wir GRÜNE stärken die digitale Bildung als Gemeinschaftsaufgabe von Eltern, Bildungseinrichtungen und der Jugendhilfe mit Fortbildungen für Fachkräfte und Unterstützungsangeboten für Eltern. Wir werden Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Demokratiebildung verlässlich unterstützen. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Frühe Hilfen und alle Formen von Hilfen zur Erziehung werden wir gemeinsam mit Ländern und Kommunen sicherstellen und Räume für Jugendliche nachhaltig fördern.
CDU und CSU wollen mit Präventivangeboten der außerschulischen Bildung Kinder und Jugendliche für Interaktionsrisiken wie Mobbing, Hassrede und sexuelle Anmache sensibilisieren. Dafür stärken wir die Förderung der Medien- und Kommunikations-kompetenz als wichtiges Element des präventiven Jugendmedienschutzes weiter und passen ihn an die Entwicklungen des Medien- und Kommunikationsalltages von Kindern und Jugendlichen an.
Der 15. Kinder- und Jugendbericht wie auch die aktuelle Corona-Krise haben bestehende Defizite wie auch Entwicklungsbedarfe in der Jugendarbeit aufgezeigt. Ein großes Problem ist die mangelnde finanzielle Ausstattung der Angebote nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetz. Als LINKE streiten wir für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt durch ein Kitaqualitätsgesetz. Damit würden Ressourcen für andere Bereiche in der Kinder- und Jugendhilfe freigesetzt so z.B. auch für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Darüber hinaus setzen wir uns für ein Sondervermögen zum Ausbau der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein, um bestehende Investitionsstaus aufzulösen und digitale Angebote auszubauen. Auf dieser Basis streben wir eine bessere Begleitung junger Menschen an.
Wir Freie Demokraten fordern "MakerSpaces" an Schulen: Kreativzonen, in denen digitale Medien eine zentrale Rolle spielen. Dabei setzen wir auch auf verstärkte Kooperationen mit außerschulischen Initiativen. In einem ersten Schritt wollen wir ein Bund-Länder-Programm für die Errichtung von 1.000 MakerSpaces an Pilotschulen einrichten. Lehrkräfte müssen für MakerSpaces gezielt aus- und weitergebildet werden. Durch experimentelles Lernen wollen wir die Kreativität und das Interesse an unternehmerischen und selbstständigen Lebenswegen fördern.
Wir fordern zudem, dass der Bekämpfung von Gewalt im Internet Priorität eingeräumt wird. Ergänzend zu spezialisierten Kräften in Polizei und Justiz sowie Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen in allen Bundesländern elektronische Verfahren zur Stellung von Strafanzeigen, die auch anonyme Anzeigen sowie Anzeigen von Nichtregierungsorganisationen zulassen, eingeführt werden und über Zentralstellen laufen. Wir wollen die Opfer von Gewalt im Internet und von Hasskriminalität in die Lage versetzen, sich zu wehren, indem sie einen Auskunftsanspruch gegen Plattformen und Internetprovider erhalten. Mit Medienbildung bei Kindern und Jugendlichen sowie Weiterbildungen und Schulungen für Polizei und Justiz möchten wir Betroffene besser unterstützen.
Mit einem Bundesprogramm „Gemeindehaus 2.0“ werden wir aufbauend auf dem Netz der Mehrgenerationenhäuser noch mehr Angebote unter einem Dach bündeln: außerschulische Bildung, Sport, Kultur und Jugendarbeit, Netzwerke für den Kinderschutz, barrierefreie digitale Infrastruktur für alle Kinder und Jugendlichen, die sie für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe benötigen. Selbstbestimmte Räume für die Kinder- und Jugendarbeit müssen unabhängig davon erhalten und ausgebaut werden.
5. Frage:
Mit Facebook und anderen Digitalkonzernen haben sich Player etabliert, die über eine enorme Wirtschafts- und Meinungsmacht verfügen. Anders als der ö.r.-Rundfunk unterliegen diese aber keinerlei demokratischer Kontrolle. Welche Pläne verfolgt Ihre Partei, um die Folgen dieser Entwicklung einzuhegen?
Wir GRÜNE beobachten die Konsequenzen der zunehmenden "Plattformisierung" nicht nur wettbewerbsrechtlich, sondern auch im Hinblick auf die Medienvielfalt mit großer Sorge. Aus unserer Sicht ist es richtig, dass mit der jüngsten Novelle des Medienstaatsvertrags vielfaltssichere Vorgaben gemacht worden sind. So müssen die Plattformen in Zukunft eine größere Transparenz über die Funktionsweise ihrer Algorithmen (etwa bei Empfehlungen und Suchergebnissen) schaffen und für eine privilegierte Auffindbarkeit gesellschaftlich besonders relevanter Inhalte sorgen. Die Landesmedienanstalten sind mit der Umsetzung der neuen Vorgaben betraut. Diesen Prozess werden wir genau verfolgen und ggf. Nachbesserungen einfordern. Die Plattformregulierung wird darüber hinaus in vielerlei Hinsicht (Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Datenschutz, Jugendschutz, Medienfreiheit und -vielfalt) eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre werden.
Die Digitalkonzerne unterliegen, wie jedes andere private Unternehmen auch, der demokratischen Kontrolle durch den gesetzlichen Rahmen, der grundsätzlich ein freies Handeln ermöglichen soll, diesem aber auch klare Grenzen setzt. Dieser gesetzliche Rahmen muss regelmäßig auf seine Zweckmäßigkeit geprüft werden. Aktuell werden auf europäischer Ebene der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) verhandelt, die unter anderem die Marktmacht von Torwächtern (Gatekeepern) thematisieren. Wir werden diese Verhandlungen dafür nutzen, den gesetzlichen Rahmen anzupassen. Wir haben bereits in Deutschland mit dem Digitalisierungs-GWB gezeigt, wie man potenziellen Missbrauch von Marktmacht durch Plattformen verhindern kann.
Wir setzen uns dafür ein, die Interessen vor allem von Nutzer*innen und nichtkommerziellen und kleinen Anbietern in den Regelwerken berücksichtigt zu sehen. Die Monopole müssen aufgebrochen und wirksame Fusionskontrollen eingesetzt werden, um zu vermeiden, dass einzelne Konzerne den gesamten Markt dominieren und mächtiger werden als Nationalstaaten. Konkret fordern wir Interoperabilität für Messenger, Verbot personalisierter Werbung, strengere Haftungsregeln für Plattformen insb. zum Datenschutz oder bei der Zusammenarbeit mit Staaten. Meinungsfreiheit muss unbedingt geschützt, Desinformation verhindert werden: Dazu braucht es mehr Transparenz und erreichbare Ansprechpartner*innen. Wir fordern eine Digitalsteuer und im übrigen auch bessere Arbeitsbedingungen für alle Plattformarbeiter*innen. Wettbewerber sollen ein Zugriffsrecht auf Daten von Plattformen bekommen, die auf Datenmonopolen basieren, und es muss unbedingt einen klar definierten Zugang für die Wissenschaft zu Daten und Algorithmen geben – was nicht bedeutet, dass alles für alle offengelegt werden soll. Auch bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke muss mehr Transparenz und eine angemessene Vergütung gesichert werden. Um die Durchsetzung dieser Regeln zu überwachen, setzen wir uns für eine spezielle Regulierungsbehörde ein.
Wir Freie Demokraten wollen eine wirksame Kontrolle großer Unternehmen der Digitalwirtschaft schaffen, die Zugänge zum Internet kontrollieren. Solche Gatekeeper-Unternehmen, die als Betreiber einer Suchmaschine, als soziales Netzwerk oder als dominierende Handelsplattform die Wettbewerbsbedingungen kleiner oder mittlerer Unternehmen entscheidend beeinflussen können, müssen einer speziellen Regulierung unterworfen werden. Die Regulierung soll verhindern, dass Gatekeeper den Wettbewerb verzerren, indem sie sich beispielsweise bei Suchergebnissen selbst begünstigen, indem sie die Interoperabilität mit Angeboten anderer Unternehmen einschränken oder indem sie die Geschäftsdaten ihrer Partnerinnen und Partner in unlauterer Weise zum eigenen Vorteil nutzen. Eine wirksame Kontrolle global agierender Gatekeeper-Unternehmen kann nicht allein von der Ebene des nationalen Rechts und der Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgehen. Wir unterstützen deshalb die Pläne zur Schaffung eines Digital Markets Act auf Ebene der Europäischen Union, mit dem eine das Kartellrecht ergänzende europäische Regulierung für Gatekeeper-Unternehmen geschaffen werden soll.
Wir stehen für die digitale Souveränität von Bürger*innen und Verbraucher*innen ein. Wo globale Plattformkonzerne zu Monopo-listen werden, bedrohen sie digitale Vielfalt und neigen dazu, nationalstaatliche Regeln (Medien-staatsvertrag, NetzDG, UWG, GWB) zu umgehen.
Wir werden deshalb gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten eine starke und präzise Regulierung schaffen, den Wettbewerb sichern und alternative Angebote fördern. Die primären Orte hierfür sind der derzeit verhandelte Digital Services Act (DSA) sowie der Digital Markets Act (DMA) der EU.
6. Frage:
Mit dem Allgemeinen Bemerkungen zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld (CRC/C/GC/25) sind Rechte auf unbeschwerte Teilhabe, Schutz und Befähigung formuliert. Welche Maßnahmen wollen Sie vorantreiben für mehr Schutz durch Anbieter und für eine flächendeckende Befähigung?
Siehe Antwort auf Frage 4. Darüber hinaus werden wir GRÜNE sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommen und maßgeblich berücksichtigt werden. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz. Mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung wollen wir sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte informiert sind und unabhängig vom soziokulturellen Hintergrund und vom Aufenthaltsstatus altersgerecht und niedrigschwellig Beteiligung leben können.
Mit dem modernisierten Jugendschutzgesetz vom 1.4.2021 sollen Kinder bei ihren Aktivitäten im Internet insbesondere auch vor Cybermobbing geschützt werden. Konkret werden Plattformen mit mehr als einer Million Nutzer in Deutschland dazu verpflichtet, Voreinstellungen vorzunehmen, die Kinder vor Kostenfallen oder der Ansprache durch Fremde schützen. Weiter werden sie verpflichtet, Hilfs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Eltern anzubieten. Außerdem müssen die Plattformen Ansprechpartner für die deutschen Behörden bestimmen. Weitere Punkte beziehen sich auf die Einführung von Hilfs- und Beschwerdesystemen sowie bessere Möglichkeiten für Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern.
Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder TikTok senken die Hemmschwelle, Mitschülerinnen und Mitschüler herabzuwürdigen oder zu bedrohen. Aufgabe von Schule, Eltern und Gesellschaft ist es, aktiv gegen diese Formen des Cybermobbings vorzugehen.
Anbieter müssen sich viel stärker engagieren, um Formen sexualisierter Gewalt oder die Anbahnung von Kontakten zu Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel sexualisierter Übergriffe (‚Cybergrooming‘) zu erkennen und zu verhindern. Entsprechende Inhalte müssen gesperrt und den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden. Für die Kinder und Jugendlichen muss auf den von ihnen genutzten Plattformen eine leicht find—und benutzbare Möglichkeit eingerichtet werden, um sich Hilfe holen und Inhalte melden zu können. Bezüglich der Befähigung kommt Medienbildung eine zentrale Bedeutung zu. Hier müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen: Eltern müssen unterstützt werden, um ihren Kindern bei Seite stehen zu können. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe müssen sensibilisiert sein und entsprechend ausgestattet werden, um dem gesetzlichen Auftrag nach § 14 Kinder- und Jugendhilfegesetz (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) nachkommen zu können (Vergleiche auch Antwort auf Frage 4). Auch die Schule muss ihren Beitrag dazu leisten und entsprechend ausgestattet werden.
Wir wollen den Jugendschutz im digitalen Zeitalter wirkungsvoll gestalten. Ein guter Jugendschutz setzt auf die richtigen staatlichen Rahmenbedingungen, umfassende Angebote zum Erwerb von Medienkompetenz sowie gelebte Sozial- und Eigenverantwortung: Smartphone, Social Media und Internet sind fester Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen. Hier müssen Bund und Länder mit perspektivischer Verantwortung reagieren, indem der Jugendmedienschutz – stärker als bisher –sicher und zukunftsorientiert gestaltet wird. Hilfs- und Orientierungsinstrumente müssen gestärkt werden. Dies kann nur durch Medien- und Digitalkompetenz erreicht werden, die sich an Minderjährige und Erwachsene gleichermaßen richtet. Es braucht ein besseres Verständnis für Chancen und Risiken sowie das Bewusstsein um Reichweite und Konsequenzen des eigenen Handelns für sich selbst und Dritte. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat dies in ihrem Positionspapier „Aufgeklärt, selbstbestimmt, wirkungsvoll – Jugendschutz im digitalen Zeitalter“ (
https://www.fdpbt.de/beschluss/aufgeklaert-selbstbestimmt-wirkungsvoll-jugendschutz-im-digitalen-zeitalter) ausgeführt.
Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit im Internet. Um sie besser vor Gefahren im Netz zu schützen, haben wir das Jugendschutzgesetz mit Geltung zum 1. Mai 2021 reformiert. Inhaltlich wurden unter anderem für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen und die Regelungen zu Alterskennzeich-nungen für Computerspiele und Filme modernisiert. Zudem entsteht eine neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
7. Frage:
Wie positioniert sich Ihre Partei zu diversitätsgerechten Medienangeboten? Welche Lösungsstrategien für eine inklusive Medienbildung und die Überwindung der digitalen Spaltung sieht Ihre Partei vor?
Wir wollen, dass die Führungs- und Entscheidungsgremien der Wirtschaft, des Kulturbetriebs und der Medienlandschaft sich in ihrer Zusammensetzung der Demographie des Landes annähern. So sollten unserer Meinung nach beispielsweise in den Rundfunkräten als den Aufsichtsgremien der Sender alle gesellschaftlich relevanten Gruppen angemessen vertreten sein. Wir GRÜNE setzen uns zudem dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen leben, lernen und arbeiten können. Und wir wollen, dass private Medien und kommerzielle Websites soweit wie möglich barrierefrei gestaltet werden. Der digitalen Spaltung von städtischen und ländlichen Regionen wirken wir dadurch entgegen, dass wir den Breitbandausbau insbesondere dort voranbringen, wo die Versorgung bislang am schlechtesten ist: in den ländlichen Regionen.
Für CDU und CSU haben die Themen Gendergerechtigkeit, Diversität und Inklusion einen hohen Stellenwert und sind bei der Umsetzung von Medienprogrammen und -projekten zu berücksichtigen. Dazu gehören selbstverständlich auch der gesamte Bereich der digitalen Medienbildung. Darüber hinaus wollen wir im Rahmen der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes u. a. für Menschen mit Einschränkungen weitere Verbesserungen erreichen. CDU und CSU begreifen Vielfalt als Chance und Erfolgsfaktor für Deutschland.
Wir halten diversitätsgerechten Medienangeboten für enorm wichtig, damit sich Lehre – ob in schulischen, außerschulischen oder universitären Bereich – an der Heteronormativität und Diversität von Lerngruppen orientiert und partizipative Räume für Lernende geschaffen werden. Diversitätsgerechte Medienangebote sind jedoch mehr, es geht um die Einordnung von vielfältigen Perspektiven und deren Wirkungszusammenhänge. Damit Medienarbeit und -bildung inklusiv und Mediennutzung barrierefrei sind, braucht es flächendeckend Kompetenzteams und fachliche Netzwerke, die kontinuierlich Methoden und Tool-Tipps entwickeln und die mit Akteur*innen und Lehrende im Bildungsbereich zusammenarbeiten. Um die digitale Spaltung zu überwinden, muss Internet zur Grundversorgung zählen. Telefonanschluss und Internet dürfen (wie Strom und Wasser) nicht abgestellt werden, auch nicht bei Zahlungsrückstand. Die Kosten dafür müssen in der Mindestsicherung berücksichtigt werden, ebenso für die Endgeräte. Auch braucht jedes Kind von der Schule ein kostenfreies Leihgerät für die gesamte Schulzeit. Wichtig ist uns auch, wohnortnahe soziale Zentren in den Dörfern zu schaffen, die als Orte der Begegnung dienen und grundlegende Dienstleistungen wie Post, Bank und öffentlichen Internetzugang anbieten.
Alle Medienangebote sollten von vornherein barrierefrei gedacht, entwickelt und angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel Untertitel und Audiodeskription beim Film. Der Fokus sollte hier darauf gerichtet sein, dass Zugänglichkeit und Teilhabe am kulturellen Leben gelebte Praxis sind: Bereits ab Erstveröffentlichung sollten barrierefreie Film-Fassungen in einem offenen Format an regelmäßig wiederkehrenden Wochentagen bundesweit in den Kinos angeboten werden, ferner dauerhaft durch kostenfreie, allgemein zugängliche, barrierefreie Wiedergabesysteme abgesichert werden (siehe Antrag der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten „Zukunft für großes Kino – Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren“ (
https://www.fdpbt.de/initiative/antrag-zukunft-fuer-grosses-kino-deutsche-filmfoerderung-im-europaeischen-kontext) .
Um die digitale Spaltung hinsichtlich Älterer zu überwinden, wollen wir ein zweites Bildungssystem schaffen, mit dem sich Menschen auch im Ruhestand unbürokratisch weiterbilden können. Auch der Zugang zu schnellem Internet in Alten- oder Seniorenwohnheimen gehört dazu. Um digitale Teilhabe für alle Altersgruppen und eine intuitive Bedienbarkeit für alle Internetnutzenden gleichermaßen zu ermöglichen, wollen wir öffentliche Stellen verpflichten, ihre digitalen Angebote standardmäßig barrierearm und idealerweise barrierefrei anzubieten.
Die Digitalisierung darf die Gesellschaft nicht spalten. Der Zugang zum Netz muss bezahlbar sein. Wir haben uns daher dafür eingesetzt, dass für Schüler*innen ein Sozialtarif für den Netzzugang geschaffen wurde und wollen durch gesetzlich festgelegte Ausbau- und Versorgungsverpflichtungen und entsprechende Zwischenziele auch abgehängte ländliche Regionen mit schnellerem Netz versorgen. Zur Überwindung der digitalen Spaltung hat der Bund im Rahmen des DigitalPakts Schule den Ländern zudem 500 Mio € für Leihgeräte für bedürftige Schüler*innen bereitgestellt. Davon wurden bereits über 710.000 Geräte angeschafft (Stand: 23.08.21).
8. Frage:
Welche Schwerpunkte und Ergänzungen würden Sie in Fortführung der “Initiative Digitale Bildung” in pädagogischer Praxis und wissenschaftlicher Forschung setzen, um Bildungsinstitutionen in die Lage zu versetzen, eine zeitgemäße Bildung mit, in und über digitale Medien und Systeme umzusetzen?
Die Initiative digitale Bildung umfasst als Dachmarke die Bemühungen der Bundesregierung bei der Digitalisierung des Bildungswesens. Es wird eine zentrale Aufgabe sein, die begonnenen und angekündigten Vorhaben weiterzuentwickeln und in die Praxis umzusetzen. Einen Schwerpunkt legen wir auf die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, die Entwicklung niedrigschwelliger und hochwertiger Beratungsangebote und die Weiterentwicklung des Digitalpakts Schule, der neben der Förderung der technischen Infrastruktur auch die professionelle Administration und Wartung umfassen muss. Mit einer Bundeszentrale für digitale Bildung wollen wir den Weg ebnen, damit Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern den digitalen Wandel selbstbestimmt, kompetent und kritisch gestalten können. Im Rahmen der empirischen Bildungsforschungsförderung wollen wir GRÜNE nicht nur die Wirkung der Digitalisierungsprozesse selbst, sondern wesentlich stärker als bisher auch deren Potenziale zum Abbau von Bildungsbenachteiligungen fokussieren.
Gemeinsame Antwort auf die Fragen 1 und 8:
CDU und CSU begrüßen alle interdisziplinären Maßnahmen, die das Thema digitale Bildung voranbringen. Im Transformationsprozess wächst die Bedeutung digitaler Lehr- und Lernangebote. Daher wollen wir bestehende und neue digitale Bildungsplattformen zu einem bundesweiten und europäisch anschlussfähigen Plattform-System verknüpfen. Für CDU und CSU ist die Plattform Kernstück eines neuen digitalen Bildungsraums für Deutschland und einer Modernisierung der Bildung insgesamt. Es geht darum, allen Menschen – vom Schulkind bis zum Rentner – den Zugang zu digital gestützten Bildungs-angeboten zu erleichtern. Einen Schwerpunkt legen wir auf Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen. Für die Entwicklung von Prototypen, Curricula und didaktischen Konzepten stellen wir in einem ersten Schritt 150 Millionen Euro bereit.
Digitale Bildung sollte vorrangig über freie Bildungsmaterialen (OER) erfolgen, die gemeinsam weiterentwickelt, geteilt und weiterverwendet werden können. Das schließt Open Hardware ein. Wir wollen, dass jedes Kind einen Laptop als Teil der Bildungsausstattung zur Verfügung hat und frühzeitig mit digitalen Technologien vertraut gemacht wird. Jedes Kind muss weiterhin einen Drucker, inklusive aller Verbrauchsmaterialien, zur Verfügung haben, sowie mit einem kostenfreien Bildungstarif Zugang zum Internet zu Hause erhalten. Grundsicherung und Mindestrente müssen die Kosten der nötigen Geräte abdecken können, deswegen fordern wir, dass niemand von weniger als 1200 Euro/Monat leben muss. Die IT-Infrastruktur an Schulen, Hochschulen und den Volkshochschulen muss durch Fachpersonal betreut werden. Entsprechende Planstellen sollen kurz- und mittelfristig geschaffen werden.
Mit einem Digitalpakt 2.0, der die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich vollständig nutzt wollen wir eine zeitgemäße Bildung für alle Schülerinnen und Schüler im Land anstoßen.
Wir fordern die Entwicklung klarer Standards zum Einsatz von Learning Analytics an Schulen. Künstliche Intelligenz bietet eine Möglichkeit zur Individualisierung des Lernens und Lehrens von Kindern und Jugendlichen. Dieses Potential von Learning Analytics soll genutzt werden. Die Auswertung von Daten über Lernende verbessert das Lernen und die Lernumgebung.
Wir fordern zudem klare Handreichungen zum Datenschutz, um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an Schulen umzusetzen. Die Konferenz der Kultusministerinnen und -minister (KMK) und die Datenschutzkonferenz (DSK) sollen sich auf gemeinsame Leitlinien verständigen, die den Einsatz digitaler Tools ermöglichen und gleichzeitig den Datenschutz wahren. Dabei wollen wir neben dem Schutz der Schülerdaten auch den Schutz der Lehrerdaten gewährleisten. Dafür sollen Lehrkräfte auch mit dienstlichen E-Mail-Adressen ausgestattet werden. Bei der Nutzung von digitalen Lernmitteln fallen zahlreiche Daten an, doch derzeit ist der Schutz der Daten nicht gewährleistet. Schulen und Lehrkräfte bewegen sich in rechtlichen Grauzonen. Deshalb brauchen wir Klarheit.
Darüber hinaus setzen wir uns für die Schaffung einer Bundeszentrale für digitale Bildung ein. Diese soll in drei Säulen Aufgaben der Koordination, Qualitätssicherung und Vermittlung digitaler Bildung in Deutschland übernehmen. Die erste Säule stellt Informationen, Materialien und Kurse bereit, um bei Menschen aller Altersklassen das Verständnis über die Grundlagen der Digitalisierung, aktuelle technische Entwicklungen und gesellschaftliche Debatten zu fördern, damit sie als aufgeklärte und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Welt agieren können. Dabei sollen insbesondere Themen wie Desinformation, IT-Sicherheit, Datenschutz und künstliche Intelligenz, aber auch Hatespeech, Cybermobbing und Online-Sucht abgedeckt werden. Die zweite Säule ist die Beurteilung und Zertifizierung von digitalen Lehr- und Lernmitteln hinsichtlich rechtlicher und pädagogischer Mindeststandards. Die Ergebnisse werden in einer Positivliste (Weißliste) für Bildungssoftware zusammengefasst und in einer digitalen Bibliothek bereitgestellt. Bildungsinstitutionen können Anfragen zur Prüfung an die Bundeszentrale richten, die sie zügig bearbeitet. Die dritte Säule befasst sich mit der digitalen Transformation des Bildungswesens und hierbei konkret mit digitaler Didaktik und der Aus- sowie Fortbildung von Lehrenden aller Bildungsinstitutionen zur Implementierung digitaler Lernstrategien. Dabei sollen sowohl konkrete Angebote für Lehrende zur Weiterbildung angeboten als auch Konzepte der Lehre und Schule der Zukunft erarbeitet und in Zusammenarbeit mit den Kultusministerien der Länder umgesetzt werden.
Zentraler Schwerpunkt des Bundes wird der Aufbau der Kompetenzzentren für digitales Lehren und Lernen sowie der durch den DigitalPakt Schule bereits finanzierten und beauftragten Lernplattform sein. Die „Qualitäts-offensive Lehrerbildung“ soll einen noch stärkeren Fokus auf Digitalisierung bekommen. So haben Bund und Länder u.a. bereits 2018 in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossen , sie ab 2020 um eine neue Förderrichtlinie mit Förderschwerpunkt auf "Digitalisierung in der Lehrerbildung" zu ergänzen.