Gemeinsam mit der bundesweiten Initiative „Keine Bildung ohne Medien!“ verfasste die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) auch in diesem Wahljahr Wahlprüfsteine zur Förderung von Medienkompetenz und Medienbildung und verschickte Sie an die zur Bundestagswahl antretenden Parteien.
Die Wahlprüfsteine zur Medienbildung bieten den in der GMK und der Initiative organisierten Fachkräften und darüber hinaus auch weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern Orientierung bei der Wahlentscheidung zum Themenbereich Medien, Bildung und Digitalisierung.
Antworten wurden bis zum 18. August 2017 erbeten.
Antworten der Parteien
1. Frage:
Wie steht Ihre Partei zur Dringlichkeit der Umsetzung der KMK-Vorschläge „Bildung in der digitalen Welt“? Wie sieht die diesbezügliche Agenda aus?
Antworten auf Frage 1
Bildung ist und bleibt Ländersache. Dennoch bekennen sich CDU und CSU zur Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden für eine moderne Bildungsinfrastruktur sowie den nachhaltigen Willen, diese Verantwortung am Beispiel der Computertechnologie zusammen wahrzunehmen. Daher werden CDU und CSU den „DigitalPakt Schule von Bund und Ländern“ – wie im Januar dieses Jahres auf Ministerebene beschlossen – entlang des vereinbarten Zeitplans wie geplant ab dem Jahr 2018 realisieren. Dabei gehen wir von einem guten Zusammenspiel mit der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ aus.
Die Förderung von Bildungsinfrastruktur unter Wahrung der gegenseitigen Verantwortlichkeiten ist aus der Sicht von CDU und CSU eine besondere Form des kooperativen Föderalismus. Sie ist keineswegs auf den Digitalpakt beschränkt. Der kooperative Föderalismus zeigt sich auch auf anderen Handlungsfeldern. So arbeiten Bund und Länder beispielsweise auch bei Fragen der Berufsorientierung oder der Sprachförderung zusammen.
Wir Freie Demokraten sind überzeugt: Die Digitalisierung eröffnet großartige Möglichkeiten im Bereich der Bildung, insbesondere für individuelles Lernen gemäß den eigenen Bedürfnissen und Talenten, für neue Methoden und Formate, die zu den unterschiedlichsten Lebensentwürfen passen, und für eine neue Qualität von Bildung. Wir begrüßen, dass die Kultusministerkonferenz ihre länderübergreifende Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ vorgelegt hat, und treten mit Nachdruck für ihre Umsetzung ein. Folgende Arbeitsschwerpunkte haben wir uns für den Bereich „Digitalisierung“ in unserem Wahlprogramm gesetzt:
1.000 EUR Technik-Investition pro Schülerin und Schüler
Wir Freie Demokraten wollen in den nächsten fünf Jahren pro Schüler zusätzlich insgesamt 1.000 Euro für Technik und Modernisierung investieren. Neue Technologien und Methoden bieten Raum für Kreativität und Neugier und werden immer wichtiger für spätere Berufe. Wir müssen nicht nur die Anwendung digitaler Instrumente, sondern auch das Verständnis für die technologischen Zusammenhänge sowie Kenntnisse von Programmiersprachen vermitteln. Um diese Chancen zu nutzen, brauchen Kinder Anleitung in Schulen mit entsprechender Ausstattung. Die technische Aufrüstung unserer Schulen erfordert eine finanzielle Kraftanstrengung. Deshalb streben wir Freie Demokraten einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern an: Hier soll der Ausbau der digitalen Infrastruktur geregelt werden. Dafür sollen Anreize für die kommunalen Träger der Schulen geschaffen werden, um durch den Ausbau digitaler Infrastrukturen die Integration der digitalen Bildung voranzutreiben. Die Länder werden dafür in die Pflicht genommen, die digitale Bildung als festen Bestandteil in der Lehreraus- und -weiterbildung zu verankern und die Lehrerinnen und Lehrer fit zu machen für die Zusammenhänge der Digitalisierung sowie im Umgang mit und beim Einsatz neuer digitaler Medien.
Medienkompetenz in die Bildungsstandards
Wir Freie Demokraten fordern einen Fokus auf Medienkompetenz in den Bildungsstandards. Dank der digitalen Revolution hat man ganze Bibliotheken jederzeit zur Hand. Doch Informationen werden nicht durch Suchmaschinen zu Wissen und die vielen digitalen Kanäle können auch schnell zu Überforderung führen. Im digitalen Zeitalter sind Nachrichten immer, überall und sofort verfügbar. Menschen müssen lernen, sich daraus eine sachkundige eigene Meinung zu bilden. Hierzu müssen sie in der Lage sein, aufgrund von fundiertem Fachwissen aus der Informationsflut die Spreu vom Weizen zu trennen und Quellen kritisch zu hinterfragen. Dazu gehört von klein auf die Vermittlung von Medien- und Methodenkompetenz. Dementsprechend sollen auch in Prüfungen künftig moderne Konzepte wie „Open Book Tests“ oder internetfähige Geräte zum Einsatz kommen dürfen. Lehrerinnen und Lehrer sollen im Bereich Medienkompetenz verpflichtend weitergebildet werden.
Lebenslanges Lernen mit Online-Tools
Wir Freie Demokraten setzen uns für ein lebenslanges Lernen ein. Gerade kombiniertes Lernen bietet hierfür viele Möglichkeiten durch die Kombination aus Präsenzunterricht, Online-Selbstlerneinheiten und Praxisphasen. Jeder Mensch spricht auf andere Methoden an und zieht erst aus der Vielfalt von Angeboten das beste Ergebnis für sich. Die Kombination verschiedener Unterrichtsformen vermittelt und nutzt den Umgang mit verschiedenen Methoden und Lernkanälen. Die Bildung in Deutschland wird so zukunftsweisend gestaltet, indem mit digitalen Medien und über digitale Medien gelernt wird.
Die Dringlichkeit, Schulen für das Lernen und Leben in der digitalen Welt fit zu machen, ist hoch. Digitale Kompetenz ist heute eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben. Wir wollen daher mehr Programme für digitale Bildung und Medienkompetenz. Wir halten sowohl die Strategie der Kultusministerkonferenz als auch die am 1. Juni 2017 beschlossenen Eckpunkte für eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule („DigitalPakt Schule“) für dringend notwendig. Trotz monatelanger intensiver Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ist derzeit nur klar, dass es auf Seiten der großen Koalition im Haushaltsentwurf für 2018 keine Mittel für dieses wichtige Programm gibt. Denn die von Ministerin Wanka seit Oktober 2016 wiederholt angekündigten fünf Milliarden Euro sind dort nicht eingestellt. Dabei haben die Ergebnisse der ICIL-Studie schon 2014 gezeigt, welchen Nachholbedarf Deutschland bei den schwächsten Schülerinnen und Schülern, aber auch in der Spitze hat. Der Anteil der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler auf den Kompetenzstufen I und II beträgt fast 30 Prozent, der Anteil an der Obersten Kompetenzstufe V liegt unter dem internationalen Mittelwert, also weit weg von der Spitzengruppe.
Die Digitalisierung bietet die Chance, vielen Menschen einen schnellen Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Das geschieht aber nicht von selbst, sondern muss durchgesetzt werden. Wir wollen stärker Kompetenzen im Bereich Medien und Information vermitteln. Ein selbstbestimmter und kritischer Umgang mit digitalen Technologien und dem Internet sind mit Bildung verbunden. Die IT-Infrastruktur aller Schulen und Hochschulen muss mit schnellen und leistungsfähigen Breitbandanschlüssen, WLAN für alle und einer zeitgemäßen Hard- und Software-Ausstattung ausgebaut werden. Das bedeutet aber auch, dass die IT-Infrastruktur an Schulen durch Fachpersonal betreut werden muss. Entsprechende Planstellen sollen kurz- und mittelfristig geschaffen werden. Wir wollen, dass jedes Kind ein mobiles Endgerät als Teil der Bildungsausstattung zur Verfügung hat und frühzeitig und regelmäßig mit den Prinzipien der digitalen Technologien (etwa Funktionsweise von Speichern, Sensoren, Programmierkenntnissen) vertraut gemacht wird. Deshalb brauchen Schulen kostenlose Leihgeräte für alle, die sich selbst keines leisten können.
Prinzipiell begrüßen wir die Stellungnahme und Vorschläge der Kultusministerkonferenz. Jedoch teilen wir die Kritik des „Bündnis freie Bildung“ (vgl. http://buendnis-freie-bildung.de/2017/01/31/stellungnahme-zur-kmk-strategie-bildung-in-einer-digitalen-welt/ ), dass der Grundgedanke der Open Educational Resources zu kurz kommt. Auch wenn OER und digitale bzw. Medienbildung augenscheinlich 2 verschiedene Dinge sind, tragen OER gerade in der digitalen Bildung enorm zur Chancengleichheit auf gute Bildung bei
Mit ihrer Strategie ‚Bildung in der digitalen Welt‘ haben die Kultusministerinnen und -minister der Länder ein umfassendes Konzept vorgelegt, wie digitale Bildung in Deutschland gelingen kann. Sie gehen damit eine große politische Gestaltungsaufgabe an: den systematischen Aufbau von Kompetenzen für das Leben, Lernen und Arbeiten im digitalen Zeitalter, den Bildungseinrichtungen über die gesamte Bildungskette leisten müssen.
Die Digitalisierung verändert, wie wir leben und arbeiten, sie verändert auch, wie wir lernen. Bildung in und für die digitale Welt umfasst alle Bildungsbereiche und hat die digitale Selbstbestimmung zum Ziel. Digitale Bildung muss Gegenstand von Schul- und Unterrichtsentwicklung sein. Gemeinsam mit den Ländern werden wir neue Bildungsstandards für alle Bildungsbereiche und Schulstufen entwickeln. Digitalisierte Lernmaterialien müssen offen zur Verfügung stehen, wofür wir verstärkt offene Bildungsinhalte (Open Educational Resources) nutzen wollen. Damit das funktioniert, brauchen wir vernetzte digitale Lern-Plattformen.
Egal wo gelernt wird: Schulen müssen strahlen – die Gebäude, aber auch ihre Ausstattung. Damit der Bund überall da, wo es sinnvoll ist, helfen kann, wollen wir das Kooperationsverbot vollständig abschaffen und eine Nationale Bildungsallianz von Bund, Ländern und Kommunen schmieden. Das jetzt verabredete Schulsanierungsprogramm des Bundes werden wir zu einem Schulmodernisierungsprogramm weiterentwickeln. Damit sorgen wir für ansprechende Klassenzimmer, barrierefreie Gebäude und eben moderne Ausstattung, auch mit digitaler Technik.
2. Frage:
Wie kann die medienpädagogische und mediendidaktische Aus- und Fortbildung von Lehrpersonen nach der Meinung Ihrer Partei effektiv und kurzfristig angegangen werden? Welche Anreize können politisch geschaffen werden, um medienpädagogische Professionalisierung für alle pädagogischen Fachkräfte verbindlich und breitenwirksam zu verankern?
Antworten auf Frage 2
Für die Inhalte der schulischen Bildung sind allein die Länder zuständig, das heißt unabhängig von einem „DigitalPakt Schule von Bund und Ländern“ ist es Aufgabe der Länder, für die Weiterentwicklung der Lehrpläne sowie der Lehreraus- und -fortbildung Sorge zu tragen. Im Rahmen seiner Zuständigkeit wird der Bund die Länder dabei unterstützen, durch Weiterbildung von ausreichend Lehrerinnen und Lehrern die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler möglichst umfassend zu fördern. Die Ausgestaltung bleibt jedoch in der Verantwortung der zuständigen Bundesländer.
Weltbeste Bildung für jeden funktioniert nur mit den weltbesten Lehrerinnen und Lehrern. Dafür brauchen wir die richtigen Rahmenbedingungen. Nur dann werden sich die Besten der Herausforderung des Lehrerberufs stellen. Wir müssen daher alle Anstrengungen unternehmen, um die Lehrkräfte fit für die Vermittlung digitaler Kompetenzen zu machen. Die Länder sollen sich in einem Staatsvertrag verpflichten, ihr Lehrpersonal in den nächsten Jahren mittels einer Fortbildungsoffensive dahingehend weiterzubilden, dass die Infrastruktur auch tatsächlich eingesetzt und genutzt wird. Denn entscheidend für gute Bildung ist auch in Zukunft die Lehrkraft. Alle Studien zeigen: Zentral sind und bleiben die Lehrerinnen und Lehrer. Kein Computer kann sie ersetzen. Daher müssen wir Maßnahmen ergreifen, um auch wieder die Besten der Besten, die Geeignetsten und Fähigsten als Lehrkräfte für unsere Bildungseinrichtungen zu gewinnen sowie zeitgemäße Aus-, Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen. Und auch für die Lehrkräfte muss eine zeitgemäße digitale Infrastruktur in Bildungseinrichtungen gewährleistet sein. Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, damit Lehrkräfte ein Leben lang motiviert jede Schülerin und jeden Schüler bestmöglich fördern und fordern können. Dies gelingt nur, wenn die Lehrerinnen und Lehrer selbst die Bereitschaft zeigen, sich permanent den neuen Herausforderungen der Digitalisierung zu stellen und dabei nachhaltig unterstützt werden.
Wir Freie Demokraten treten für die Stärkung der Eigenständigkeit und Gestaltungsfreiheit der Schulen ein. Sie sollen selbst über ihr Budget, ihr Profil und ihr Personal entscheiden können. Bundeseinheitliche Bildungsstandards geben das Ziel vor, sich am Niveau der besten Bildungseinrichtungen der Welt zu orientieren. Ob die einzelne Schule sie erreicht, wird geprüft und transparent gemacht. Hierdurch wird ein Rahmen für einen produktiven Qualitätswettbewerb der Schulen geschaffen. So haben die Schulen ein Interesse daran, dass ihre Lehrkräfte die Auswirkungen der Digitalisierung verstehen, sicher und zielführend mit Medien umgehen können und sich regelmäßig in diesem Bereich fortbilden. Wenn die Schulen jeweils ein Fortbildungsbudget erhalten, können ihre Lehrer sowohl Fortbildungsveranstaltungen im Kultusbereich als auch auf dem freien Markt besuchen. Wenn die Schulleiter zudem die Möglichkeit haben, Gehaltserhöhungen und Beförderungen an die Voraussetzung der Teilnahme an Fortbildungen zu knüpfen, ist ein starker Anreiz zu regelmäßiger Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsangeboten gegeben.
Kurzfristige Lösungen sind auch im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung nicht zu erwarten, weil z.B. eines der zentralen Projekte für die „Medienbildung entlang der Lehrerbildungskette“ (U.EDU) an der Universität Kaiserslautern seine Ergebnisse erst im Sommer 2019 vorlegen wird. Auch hier setzen wir auf die Aufhebung des Kooperationsverbotes, um nach dem zu langen Vorlauf, den die Qualitätsoffensive aufgrund der föderalen Trennung gebraucht hat, beim Transfer und der Umsetzung der Erkenntnisse möglichst viel Unterstützung geben zu können. Wo es möglich ist, müssen die Angebote in der Fort- und Weiterbildung schon jetzt entsprechend ergänzt werden. Ein Ergebnis der ICIL-Studie von 2013 war, dass zwar die Lehrkräfte dem IT-Einsatz im Unterricht durchaus positiv gegenüber stehen, dass aber der Einsatz von Computern im Unterricht und die gezielte Förderung computer- und informationsbezogener Fähigkeiten in Deutschland unterdurchschnittlich ausgeprägt waren. Da Bund und Länder seit Ende 2016 auf das gemeinsame Programm („DigitalPakt Schule“) hin verhandelt haben, ist zu befürchten, dass in der Zwischenzeit kaum weitere konkrete Fortschritte gemacht wurden. Anreize können aber vor allem dadurch gesetzt werden, dass an allen Schulen die Möglichkeiten für den digital unterstützten Unterricht auf den notwendigen Stand gebracht werden.
Der Ausbau der IT muss einhergehen mit der Ausbildung und mit Fortbildungsangeboten für Lehramtsstudierende, aktive Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal. Medienpädagogik ist aus unserer Sicht zwingend als verbindlicher Bestandteil in alle pädagogischen Ausbildungsgänge und bundesweit in den Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern. Darüber hinaus müssen spezielle medienpädagogische Studiengänge, Professuren und Lehrstühle ausgebaut sowie Fort- und Weiterbildungsangebote gefördert werden.
Offensichtlich ist es wichtig Multiplikatoren wie Professoren zu berufen, so dass Medienpädagogik ein verpflichtender Bestandteil in der Lehrerausbildung werden kann. Darüber hinaus könnten über das BMBF Ausschreibungen zur Umsetzung von Fortbildungsoffensiven gefördert werden. Lehrkräfte sollten zu entsprechenden Fortbildungen verpflichtet werden. Um die Mehrbelastung zu bewerkstelligen, sollten Ihnen Ausgleichsstunden angeboten und insgesamt mehr Lehrkräfte eingestellt werden, die die Ausgleichsstunden kompensieren würden.
Wir wollen die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte weiterentwickeln. Es gehört zu den großen Herausforderungen unserer Lehrerinnen und Lehrer, dass sie sich immer wieder auf neue Herausforderungen einstellen müssen – auf die kulturelle Vielfalt und die Vielfalt von Lebensmodellen an ihrer Schule, auf das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung, auf ganztägigen Unterricht oder eben auf neue Entwicklungen in der digitalen Bildung. Zukünftig müssen didaktische Kompetenzen und Erfahrungen im Zusammenhang mit digitalem Lernen und Lehren mehr Wertschätzung erfahren. Bei Einstellungen, Berufungen sowie Beförderungen müssen sich umfassender als bisher berücksichtigt werden. Wir wollen die bereits laufenden Bemühungen zur Förderung der Lehrkräftebildung sowie der guten Lehre weiterentwickeln und im Sinne der Lehrenden und Lernenden stärken. In diesem Sinne werden wir die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern fortsetzen und weiterentwickeln. Hierbei muss auch die Digitalisierung unserer Bildungslandschaft eine größere Rolle spielen. Auch bei der Gestaltung einer Ausbildungsstrategie für die Arbeitswelt 4.0 kommt den Ausbilderinnen und Ausbildern eine Schlüsselrolle zu. Wir wollen, dass ihre regelmäßige Weiterbildung zum Standard wird. Dadurch können wir sie auch besser auf ihre Aufgaben im digitalen Zeitalter vorbereiten.
3. Frage:
Wie steht Ihre Partei zu frühkindlicher Medienkompetenzvermittlung?
Antworten auf Frage 3
CDU und CSU wollen die Medienkompetenz von Kindern als integralen Bestandteil einer zeitgemäßen Allgemeinbildung stärken. Die unionsgeführte Bundesregierung fördert digitale Bildung mit vielfältigen Maßnahmen, u. a. mit den Initiativen „Ein Netz für Kinder“ oder „Gutes Aufwachsen mit Medien“. Hinzu kommt die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte WiFF: Mit dieser Initiative unterstützt der Bund die Verbreitung handlungsorientierten Fachwissens für Elementarpädagoginnen und -pädagogen. Im Rahmen des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nutzen zwei der mehr als 30 Partner des Programms zur Förderung der kulturellen Bildung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen – der Deutsche Bibliotheksverband und die Stiftung Digitale Chancen – gezielt das Interesse und die alltägliche Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen, um sie auf diesem Wege an das Lesen heranzuführen.
Gerade weil der Umgang mit Medien und Informationen im digitalen Zeitalter von elementarer Bedeutung ist, gilt es Medien- und Methodenkompetenz von klein auf altersgerecht zu vermitteln. Nach unserer Auffassung sollte die Medienbildung selbstverständlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildung in den Kindergärten/ Kindertagesstätten beziehungsweise der Kindertagespflege sein. Hier hinein gehört auch das Verständnis von der Funktionsweise informationstechnischer Systeme, künstlicher Intelligenz und Computersprache.
Kinder und Jugendliche wachsen heute ganz selbstverständlich in einer digitalisierten Welt auf, in der sie immer weniger zwischen on- und offline unterscheiden. Denn beides findet gleichzeitig statt. Umso wichtiger ist es, so früh wie möglich Medienkompetenz zu erwerben, um sich in den digital-vernetzten Lebenswelten gut bewegen zu können und sie verantwortungs- und sinnvoll für sich nutzbar zu machen. Vor allem die Eltern haben hier eine große Verantwortung, denn die schulische Nutzung setzt erst viel später und in viel geringerem Umfan eing. Angebote zur Medienkompetenzförderung sollten daher auch für Eltern in ausreichendem Umfang und niedrigschwellig zu Verfügung stehen.
Eine gute frühkindliche Bildung hat entscheidenden Einfluss auf die späteren Lebenschancen. Kindertageseinrichtungen haben einen Bildungsauftrag, der weit über die Betreuung in Zeiten berufsbedingter Abwesenheit der Eltern hinausgeht. Um Medienkompetenz von Vorschulkindern angemessen zu fördern, gehört Medienbildung auf jeden Fall in die Rahmenpläne von Kindertageseinrichtungen. Erzieher*innen müssen dafür qualifiziert und Kindertagesstätten entsprechend ausgestattet werden. Um die Inhalte der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften den wachsenden Anforderungen anzupassen schlägt DIE LINKE vor, die Ausbildung auf Hochschulniveau anzuheben und altersangemessene Medienpädagogik in die Aus- und Weiterbildung verpflichtend zu integrieren. Zur Unterstützung der Eltern im Hinblick auf die Medienerziehung braucht es den Ausbau wohnortnaher medienpädagogischer Elternarbeit - etwa im Bereich der Eltern- und Familienberatung.
Prinzipiell finden wir es wichtig, jungen Menschen so früh wie möglich Medienkompetenz (nicht nur für digitale Medien) zu vermitteln. Wir sehen natürlich ein Dilemma in der Komplexität des Themas und dem damit verbundenen nötigen Abstraktionsvermögen junger Menschen, so dass es in der Tat schwierig wird und mutiger, wissenschaftlich begleiteter Experimente bedarf, um hier die operative Expertise und Erfahrung zügig aufzubauen. Auch hier könnten das BMBF und mehr Lehrstühle für Medienpädagogik wie in Punkt 2 genannt von Interesse sein.
Wir wollen die Qualität von Kitas mit Unterstützung des Bundes steigern. Dabei geht es insbesondere um eine bessere Ausstattung der Einrichtungen und um zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher, mit denen die Kinder in den Gruppen besser betreut werden können.
Zu einer zeitgemäßen Ausstattung von Kitas gehört auch, dass Kinder im Vorschulalter die Chance haben, die Welt der Medien, in der sie aufwachsen, in ihrer Vielfalt zu entdecken. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss zudem selbstverständlicher Bestandteil der Erzieher*innen-Ausbildung sein.
4. Frage:
Im 15. Kinder- und Jugendbericht wird unter dem Stichwort „Jugend ermöglichen“ auf die Bedeutung außerschulischer Jugendarbeit und die Herausforderungen angesichts der Digitalisierung hingewiesen. Welche Konzepte unterstützt Ihre Partei, um die Kinder- und Jugendarbeit bei der Begleitung von Jugendlichen für diese Aufgabe auszubauen?
Antworten auf Frage 4
Gemäß § 11 SGB VIII gehört es zu den Aufgaben der Jugendarbeit, Angebote zur Verfügung zu stellen, die an den Interessen junger Menschen anknüpfen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Zudem wurde bereits im 14. Kinder- und Jugendbericht die Zielsetzung formuliert, dass junge Menschen dabei unterstützt werden sollen, selbstbestimmt, verantwortungsbewusst, kritisch und kreativ mit den digitalen Medien umzugehen, deren Möglichkeiten zu nutzen, sich bestehender Risiken bewusst zu sein und die Konsequenzen des eigenen Handelns im Netz beurteilen können.
Gerade die außerschulische Jugendarbeit ist besonders geeignet, einen an den Interessen der Jugendlichen orientierten kreativen Umgang mit den digitalen Medien zu erproben. Da sie nicht an einen Lehrplan gebunden ist, können im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit neue Ansätze und Projekte entsprechend den Interessen der Jugendlichen verfolgt werden. Da inzwischen jedoch mehr als jedes dritte Kind große Teile des Tages in einer Ganztagsschule verbringt, sich die Schule daher auch zu einem Lebensort entwickelt, halten wir eine Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schule, auch im Rahmen von Projektwochen zum Thema Medienarbeit, für sinnvoll. Dabei ist es uns wichtig, dass die Jugendarbeit ihre Eigenständigkeit in der Zusammenarbeit mit der Schule bewahrt. Das gilt insbesondere für ihre niedrigschwelligen Angebote mit einem hohen partizipatorischen Anteil der Jugendlichen.
Digitale Medien eröffnen Kindern und Jugendlichen zahlreiche Möglichkeiten, bringen aber auch das Erfordernis mit sich, sich in dieser Welt der ungezählten Möglichkeiten zurechtzufinden und diese sinnvoll bei ihrer Entwicklung zu nutzen. Deshalb kommt der Medienbildung aus unserer Sicht eine besondere Bedeutung zu. Die Kinder- und Jugendarbeit eröffnet jungen Menschen Gelegenheiten jenseits der festgefügten Räume Familie und Schule. Sie können sich frei mit Gleichaltrigen treffen, neue Erfahrungen machen und auch Verantwortung übernehmen. Deshalb kann die Kinder- und Jugendarbeit eine besonders geeignete Vermittlerin von Medienkompetenz sein. Wenn die Träger der Kinder- und Jugendarbeit den Schwerpunkt „Medienkompetenz“ ausbauen, begrüßen und unterstützen wir Freie Demokraten dies.
Die Vermittlung von Medien- und Datenschutzkompetenz muss als Querschnittsaufgabe in der gesamten Jugendhilfe gestärkt werden. Hierzu sind entsprechende Fortbildungsprogramme für die Fachkräfte erforderlich. Kinder und Jugendliche müssen zu einem selbstbewussten und informierten Umgang mit medialen Angeboten befähigt werden. Das gilt gerade auch für die sozialen Netzwerke, in denen die Jugendlichen regelmäßig selbst Inhalte veröffentlichen.
Im außerschulischen Bereich geht es vor allem darum, nicht nur punktuell und zeitlich befristet Medienprojekte zu fördern, sondern kontinuierlich und flächendeckend medienpädagogische Angebote für verschiedene Altersgruppen in der Jugend-, Familien- und Elternbildung zu verankern. Auch dafür müssen das pädagogische Personal qualifiziert und Ressourcen bereitgestellt werden. Der Bund sollte daher seinen Digitalpakt finanziell und inhaltlich erweitern.
Wir setzen uns für die Schaffung von durch Jugendliche selbst verantwortete medienpädagogisch begleitete Projekte ein, bei denen die Jugendlichen Themen und Schwerpunkte setzen. Kinder und Jugendliche sollen vor allem in ihrer eigenen Lebenswelt, wie z. B. in Kita, Schule, Jugendzentrum oder Politik, mitbestimmen können. So könnten beispielsweise Jugendausschüsse in den Kommunen zum Thema Digitalisierung der Kommunen mitwirken.
Das Leitbild unserer Jugendpolitik ist, dass alle jungen Menschen ihren eigenen Weg gehen können, Freiräume haben und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das erfordert verschiedene Politikfelder schlüssig miteinander zu verbinden. Wir wollen deshalb in einem breiten Diskurs unsere jugendpolitische Gesamtstrategie gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und ihren Verbänden weiterentwickeln
Jugendliche wachsen heute selbstverständlich mit digitalen Medien auf und nutzen sie daher auch stärker als andere Altersgruppen. Der Besitz des ersten Handys fällt überwiegend bereits in die Grundschulzeit – und er eröffnet zusammen mit anderen digitalen Kommunikationsmedien neue Freiräume. Digitale Medien helfen dabei, das Sozialleben zu planen, die Hausaufgaben zu erledigen oder Kontakte zu pflegen – ohne Kontrolle durch Eltern oder Lehrer und auch dann und dort, wo aufgrund von Zeit- und Mobilitätsmangel persönliche Treffen nicht möglich sind.
Ganz wichtig ist uns die Vermittlung von Medienkompetenz. Sie ist mehr als der versierte Umgang mit Geräten und Anwendungen. Sie muss dazu befähigen, selbstbestimmt und kritisch, kreativ und sozial verantwortlich mit den neuen Medien umzugehen, sie zur
Gestaltung der eigenen Lebenswelt und zur gesellschaftlichen Teilhabe zu nutzen. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss daher in den schulischen Lehr- und Bildungsplänen verpflichtend und fächerübergreifend verankert werden. Wir wollen digitale Teilhabe für alle jungen Menschen sichern. Wer in der modernen Gesellschaft zurechtkommen will, muss die technischen und rechtlichen Strukturen der digitalen Welt kennen und verstehen.
Gemeinsam mit den Ländern werden wir neue Bildungsstandards für alle Bildungsbereiche und Schulstufen entwickeln. Orte der Kinder- und Jugendarbeit gehören genauso wie Kitas und Schulen zur Grundversorgung. Wir wollen, dass Jugendliche und junge Erwachsene dort soziale Gelegenheiten und Möglichkeiten erhalten, sich zu qualifizieren, zu positionieren und zu verselbständigen. Deshalb werden wir die Orte der Kinder- und Jugendarbeit erhalten und ausbauen.
Die Jugendverbände sind ein tragender Pfeiler unserer Jugendarbeit. Um diese Aufgaben sachgerecht bewältigen zu können, bedarf es einer angemessenen Ausstattung. Das umfasst personelle und institutionelle Ressourcen, eine qualifizierte Förderung der pädagogischen Arbeit mit jungen Menschen und das damit verbundene ehrenamtliche Engagement. Wir wollen die finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Bundeshaushalt weiter erhöhen.
Wir fördern aktuell mit dem Innovationsfonds im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes Projekte der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit. Damit geben wir Impulse für die fachliche Weiterentwicklung in der Jugendverbandsarbeit, politischen Jugendbildung, Jugendsozialarbeit, internationalen Jugendarbeit, kulturellen Jugendbildung und der „Eigenständigen Jugendpolitik“. Mit dem Programm „Kultur macht stark!“ ermöglichen wir es Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren, kostenfrei an außerschulischen Angeboten der kulturellen Bildung teilzunehmen. An diese erfolgreichen Initiativen wollen wir auch in Zukunft anknüpfen.
5. Frage:
Welchen Stellenwert misst Ihre Partei dem Einsatz von freier Software und Open Source zum Aufbau von IT-Angeboten im Bildungsbereich bei und welche entsprechenden Fördermaßnahmen planen Sie?
Antworten auf Frage 5
Aus Sicht von CDU und CSU sind Open Educational Resources (OER) ein wichtiges Instrument für maßgeschneiderte Bildungsangebote, die bei entsprechender Lizenzierung prinzipiell ohne Beschränkung genutzt, verändert und weiterverbreitet werden können und für das Lernen mit digitalen Medien von besonderer Relevanz sind. Die OER-Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes hat Vorschläge für OER-Recherchemöglichkeiten und zur rechtssicheren Lizenzierung von OER entwickelt.
Außerdem hat das CDU-geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung den Deutschen Bildungsserver (DBS) des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau und Betrieb von OER- Infrastrukturen in der Bildung durchzuführen. Empfohlen werden u. a. die Etablierung einer vernetzten OER-Infrastruktur sowie ein Metadaten-Austausch-Service.
Über die bereits ergriffenen vielfältigen Aktivitäten und Maßnahmen hinaus stehen die Bildungsverantwortlichen in Bund und Ländern entsprechend ihrer kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten vor der Aufgabe, die Qualität digitaler Bildungsangebote (inklusive OER) sicherzustellen, eine OER-förderliche Infrastruktur aufzubauen und passgenaue didaktische Konzepte für das Lernen mit digitalen Medien und hier insbesondere für den Einsatz von OER und deren sinnvolle Verknüpfung mit klassischen Bildungsmedien zu entwickeln.
Grundsätzlich sollten Bildungs- und Wissensinhalte öffentlicher Bildungseinrichtungen weitestgehend digitalisiert werden und die finanziellen, rechtlichen und technischen Barrieren zur Nutzung von Online-Angeboten so weit wie möglich reduziert werden. Im Schulbereich kann dies über eine (landesweite) Schul-Cloud erfolgen. Im Hochschulbereich setzen wir uns dafür ein, alle Begleitmaterialien zu Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften, Seminaren und sonstigen Lehrveranstaltungen frei zugänglich ins Internet zu stellen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Teile der Materialien, die durch außeruniversitäre Leistungsschutzrechte geschützt sind, sowie aus didaktischen oder prüfungsrechtlichen Gründen bezogen auf ihre Veröffentlichung unabdingbar mit zeitlicher Restriktion verbundene Materialien (z.B. Klausuren und deren Lösungen).
Im Bereich der Wissenschaft und Forschung muss sichergestellt werden, dass Forschungsergebnisse und Publikationen, die durch öffentliche Mittel finanziert wurden, auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Deshalb setzen sich die Freien Demokraten für eine Stärkung des Open Access-Prinzips ein. Universitäten, Institute, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler sollen demnach das unveräußerliche Recht erhalten, ihre eigenen Forschungsergebnisse und Publikationen auf eigenen Servern der Öffentlichkeit vollständig zugänglich zu machen.
Freie Software ist gerade im Bildungsbereich wichtig: Kinder und Jugendliche können hier lernen, dass es Alternativen zu den proprietären Angeboten der großen, marktbeherrschenden Unternehmen gibt. Zudem sind quelloffene Produkte oft günstiger als kommerzielle Lizenzen. Hier bedarf es vor allem einer Sensibilisierung und Fortbildung der Einkäufer sowie der Anwenderinnen und Anwender.
DIE LINKE würde es begrüßen, wenn von den Kultusministerien der Bundesländer zukünftig weniger Geld für Lizenzen ausgegeben werden müsste und mehr Mittel für die Entwicklung und Bereitstellung von Open Educational Resources (OER) zur Verfügung stehen würden.
Die Förderung von Initiativen, die OER entwickeln und zugänglich machen, ist zwar Ländersache, wir halten sie allerdings für eine Kernaufgabe im Bildungsbereich. Die Abhängigkeit von klassischen Schulbuchverlagen, die nicht zuletzt mit hohen Kosten einhergeht, wird auf Dauer nur mit Hilfe des Einsatzes von offenen und freien Lehrmaterialien überwunden werden können. Leider ist der Bereich derzeit noch sehr unübersichtlich. Es fehlt an einer effektiven Vernetzung der beteiligten Akteure ebenso wie an einer strukturierten Aufarbeitung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Organisationen wie die Wikimedia Deutschland leisten hier wertvolle Pionierarbeit. Auch fehlt es oft noch an einer Abstimmung der Initiativen, die OER entwickeln, mit den Kultusministern, die über die Lehrpläne an den Schulen und die Zulassung der Schulbücher entscheiden. Hier ist ein besseres Zusammenspiel dringend nötig, um OER zum Durchbruch zu verhelfen. Auch sind Schulleiter*innen, Fachgruppenleiter*innen und Ersteller*innen von Lehrmaterialien in urheberrechtlichen Fragen oft unsicher oder scheuen den Aufwand, selbst erstellte Materialien Dritten zugänglich zu machen. Auch deshalb wäre es erfreulich, wenn der bildungspolitische Wert von OER stärker als bisher wahrgenommen würde.
Die Verwendung quelloffener Software ist grundsätzlich an allen Stellen zu begrüßen und zu fördern. Ob dies, wie in unserem Wahlprogramm bspw. gefordert, in der öffentlichen Verwaltung oder im Zusammenhang mit IT-Angeboten im Bildungsbereich geschieht, macht keinen Unterschied. Auch bezogen auf die informationstechnische Ausbildung an Schulen ist quelloffene Software prinzipiell vor zu ziehen, es sei denn, es sprechen in speziellen Fällen schwerwiegende Gründe für die Verwendung proprietärer Lösungen.
Wir wollen in allen Bereichen verstärkt auf Open Source Software setzen und werden die Nutzung und Verbreitung von freier Software unterstützen. Dies ist nicht zuletzt mit Blick auf die digitale Souveränität und die IT-Sicherheit notwendig. Das schnelle Wachstum des Internets ist auch der Verfügbarkeit von freier Software zu verdanken, die heute noch einen großen Teil der Infrastruktur betreibt: Diese Idee wollen wir übertragen und den Anteil freier Software in Verwaltung und Bildungseinrichtungen erhöhen, um innovative Unternehmensgründungen im regionalen Markt zu unterstützen.
Bildungseinrichtungen und Projekte, die öffentliche Fördergelder bekommen, sollen verstärkt auf freie Software setzen. Die Förderung von Open-Source-Projekten wollen wir ausbauen. Wir wollen auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Beschaffung von Software stärker auf quelloffene Software (Open Source) setzen.
6. Frage:
Unterstützen Sie die Einrichtung einer zentralen „deutschen Bildungscloud“ oder – wie in der KMK- Strategie vorgeschlagen – die dezentrale Vernetzung bestehender Angebote der Länder, indem allgemein verbindliche technische Schnittstellen zwischen diesen und den Plattformen von Anbietern von Bildungsmedien eingerichtet werden?
Antworten auf Frage 6
CDU und CSU unterstützen die Schaffung einer innovativen neuen Bildungs-Cloud, mit der wir über Deutschland hinaus neue Maßstäbe setzen werden.
Schulen sollen sich zu digitalen Lernnetzwerken entwickeln, nachdem die Hochschulen als Forschungsnetzwerke und Anbieter von digitalen Lehr- und Lernangeboten bereits vorangehen. Diese Vernetzung erfolgt ebenso zwischen den Schulen untereinander (weltweit) wie zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften, jeweils sowohl untereinander als auch miteinander. Dazu müssen Partizipationsplattformen entwickelt werden, die für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Damit wird kooperatives Arbeiten auf der Ebene von Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schulen – auch international – Standard. Wir Freie Demokraten unterstützen mit Nachdruck die Entwicklung solcher Plattformen und die bundesweite Vernetzung der entsprechenden Angebote der Länder anhand verbindlicher Schnittstellen, wie von der Kultusministerkonferenz vorgeschlagen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass zügig Lösungen zur Beseitigung der Hemmnisse erarbeitet werden, die dem Aufbau dieser Bildungsclouds beziehungsweise einer Bildungscloud derzeit noch im Weg stehen.
Das lässt sich derzeitig nicht eindeutig beantworten. Eine dezentrale Vernetzung ist zwar im Betrieb weniger störungsanfällig und in der Ausgestaltung lebensnäher, außerdem könnten schon bestehende Angebote einbezogen werden. Andererseits zeigen die Erfahrungen im Hochschulbereich mit dem Dialogorientierten Serviceverfahren und seinen Problemen, Kostensteigerungen und vor allem Verzögerungen, dass hier die technische Wirklichkeit weit hinter den bildungspolitischen Wünschenhinterherhinkt. Von daher setzen wir auf Gespräche zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung von kritischem technischem Sachverstand, ausdrücklich also nicht von potenziellen Dienstleistern, um diese Frage zu beraten und gemeinsam zu entscheiden.
DIE LINKE unterstützt prinzipiell die Idee einer zentralen Bildungscloud bzw. die dezentrale Vernetzung bestehender Angebote der Länder. Allerdings sollten auch hier die angebotenen Bildungsmaterialien für Lehrende und Lernende gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Auch wenn die Piraten sich für die Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern in der Bildung stark machen, unterstützen wir in diesem Fall die dezentrale Vernetzung bestehender Angebote der Länder. Mehrere dezentrale Angebote bedeuten Vielfalt und die Chance, dass die Länder auch voneinander lernen können, was gut ist. Unabhängig davon versuchen wir auch single Points of failure zu vermeiden, was bei einer zentralen Deutschen Bildungscloud oder dem Schulserver leicht passieren könnte.
Digitalisierte Lernmaterialien müssen umfassend zur Verfügung stehen, wofür wir verstärkt offene Bildungsinhalte (Open Educational Resources) nutzen wollen. Damit das funktioniert, brauchen wir vernetzte digitale Lern-Plattformen für digitale Lehr- und Lernmaterialien, für die Organisation der Lehrer- und Schülerdaten, für die Schulorganisation und vieles mehr. Die bereits bestehenden Plattformen und Projekte können dabei für die zukünftige Ausgestaltung von Cloudangeboten für Bildungseinrichtungen interessante Anregungen liefern. Für die langfristige und nachhaltige Förderung von „Bildungsclouds“ streben wir eine dezentrale Struktur an, die über die einheitliche Definition von Schnittstellen und Datenstandards, mit denen unterschiedliche Software-Systeme arbeiten können, vernetzt werden sollen. Eine solche dezentrale Struktur ist auch weniger angreifbar und somit sicherer als eine zentralisierte Lösung. Hierbei ist auf die Kompatibilität über deutsche Bildungseinrichtungen hinaus hinzuwirken, vor allem in Richtung der EU-Partnerländer.
7. Frage:
Welche Maßnahmen halten Sie für gestaltbar, um Bildungseinrichtungen vor rechtlichen Problemkonstellationen hinsichtlich Medieninhalten und -nutzung (z. B. Lizenzierungen, Urheberrecht, Lobbyismus) zu schützen und wie wollen Sie den Zugang zu und den Einsatz von freien Bildungsmaterialien (OER) fördern?
Antworten auf Frage 7
Die Potenziale von Offenen Bildungsmaterialien (Open Educational Resources OER) sollen auch für Deutschland gezielt nutzbar gemacht werden. Die Idee von OER bereichert und ergänzt das Lehren und Lernen, weil entsprechende Materialien veränderbar sind und erneut veröffentlicht werden können. Um OER nachhaltig in allen Bildungsbereichen zu verankern, sind sie auch ein wichtiger Punkt des Digitalpaktes Schule von Bund und Ländern. Das CDU-geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung hat angeboten, eine Informationsstelle einzurichten, die Informationen bündelt und bereitstellt, sowie Fort- und Weiterbildung von Multiplikatoren zum Thema OER fördert. Bei der weiteren Verbreitung von OER geht es um die leichte Auffindbarkeit der Angebote, um die Qualitätssicherung, die Rechtssicherheit etc. Inwieweit die öffentliche Finanzierung von Lehr- und Lernunterlagen an die Verwendung von offenen Lizenzen geknüpft wird, muss mit den Ländern erörtert werden, die diese Frage in erster Linie zu entscheiden haben.
Eine Bildungscloud, auf der digitale und interaktive Lehr‐ und Lernmittel genutzt und unter ihren Nutzern ausgetauscht werden können, könnte aus Sicht der FDP eine Lösung für das Spannungsfeld des Urheberrechtsschutzes auf der einen Seite und dem Wunsch nach einer breiten Angebotspalette für digital zugängliche Lehr‐ und Lernmittel auf der anderen Seite darstellen, insbesondere wenn die Bildungscloud durch ein Vergütungssystem für Autoren und Verlage von Bildungsmedien ergänzt wird. Landesweite Lizenzierungsabsprachen senken die Kosten, Qualitätskontrolle hinsichtlich der eingestellten Materialien erleichtert den Nutzern die Orientierung. Außerdem könnte eine Bildungscloud durch geschützte Räume für onlinegestützten Unterricht zu wesentlichen Verbesserungen bei der Datensicherheit beitragen.
Open Educational Ressources (OER), die Teil der Bildungscloud sind, sollen über den Kreis der Bildungseinrichtungen und ihrer Mitglieder hinaus kostenlos zugänglich sein. Zum Einsatz von freien Bildungsmaterialien wollen wir Bildungseinrichtungen und Rechteinhaber ermutigen.
Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen wird immer mehr davon abhängig, ob wir digital mündig sind. Dies stellt eine zusätzliche Herausforderung für unser Bildungssystem dar. Wir wollen Schulen auch für die digitale Zukunft fit machen. Sie sollen dann finanziell unterstützt werden, wenn sie stimmige pädagogische Konzepte für digitales Lernen vorlegen. Für einem kompetenten Umgang mit Medieninhalten im Netz ist das Angebot von Medienkompetenz deutlich auszuweiten, nicht nur in Schulen, auch als Teil der politischen Bildung und der Jugendhilfe. Hierzu braucht es Fortbildungsprogramme für die Fachkräfte.
Wir fordern eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke, mit der die erlaubnisfreie Nutzung von urherrechtlich geschützten Inhalten rechtssicher in der Bildung, Forschung und Lehre möglich ist. Seit langem wollen wir einen grundsätzlich offenen Zugang zu Publikationen, die aus mit öffentlichen Mitteln geförderter Forschungs- und Lehrtätigkeit entstanden sind. Wir unterstützen freie und nicht-kommerzialisierte Zugänge zu Lehr- und Lernmaterialien.
Digitale Medien dürfen nicht zum Einfallstor für Privatisierung der Bildung durch private kommerzielle Anbieter, Unternehmen oder Verlage sein. In Bildungseinrichtungen eingesetzte Software sollte Freie Software sein, die Hardware sollte nach Möglichkeit offen spezifiziert sein.
Wir schlagen in unserem Wahlprogramm konkret zwei Lösungen vor. Entweder das Urheberrecht zu entschärfen, so dass Materialien, die Beamte die Ihr Gehalt aus öffentlichen Mitteln beziehen (Lehrkräfte und Angestellte an den Universitäten), erstellen, automatisch von allen Bürgerinnen und Bürgern verwertet werden dürfen. Oder aber falls das Urheberrecht sich nicht ändern lässt, schlagen wir vor, die Arbeitsverträge mit den entsprechenden Angestellten so abzuändern, dass sie - wie in der Industrie - dem Arbeitgeber also dem Staat und damit den Bürgerinnen und Bürgern ein nicht exklusives, unbeschränktes und unbedingtes Verwertungsrecht geben. Wir bevorzugen jedoch die erste Lösung, da sich die zweite nur für Arbeitsverträge, die in der Zukunft geschlossen werden abschließen lässt.
Der technische Fortschritt schafft neue Möglichkeiten, Wissen und Lernkonzepte international auszutauschen und gemeinsam weiter zu entwickeln. Um diese Chance zu nutzen, unterstützen wir freie und offene Lehr- und Lernmaterialien (OER). Wir PIRATEN setzen uns für die Entwicklung und den Einsatz solcher Materialien ein. Nationale und internationale OER-Projekte sind ein konkreter Weg, diese Vision in die Bildungsrealität zu übertragen. Staatlich finanzierte Bildungsmaterialien sind gemeinfrei zu erstellen oder offen unter CC-BY-SA zu lizenzieren.
Bildung und Wissenschaft sollen die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen können. Wir wollen die offenen Kanäle für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation fördern (Open Access). Die bislang vorliegende Open-Access-Strategie des Bundes ist aus unserer Sicht jedoch viel zu unverbindlich und unkonkret und beschränkt sich im Wesentlichen auf Appelle. Wir haben konkrete Vorschläge formuliert und setzen uns dafür ein, zeitnah eine moderne und zeitgemäße Open-Access-Strategie auf den Weg zu bringen.
Wir brauchen auch ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Nach intensiven Auseinandersetzungen mit unserem Koalitionspartner haben wir es geschafft, eine Reform des Urheberrechts durchzusetzen, die Rechtsklarheit schafft und einen praktikablen Rechtsrahmen für die Nutzung von wissenschaftlichen Arbeiten und Lehrmaterial in Unterricht und Lehre errichtet (Bildungs- und Wissenschaftsschranke). Wir unterstützen grundsätzlich die Bemühungen der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments, ein modernes und zukunftsfähiges Urheberrecht in Europa zu schaffen. Hierbei sind eine stärkere Harmonisierung im Bereich urheberrechtlicher Schranken- und Ausnahmeregelungen - insbesondere bei Bildung, Wissenschaft und Forschung - sowie ein Abbau nationaler Begrenzungen entscheidend.
8. Frage:
Welche Handlungsoptionen zur Gewährleistung informationeller Selbstbestimmung von Bürgern sind für Ihre Partei zentral? Welchen Stellenwert misst Ihre Partei einer gesetzlichen Garantie der Netzneutralität bei und inwiefern wird sie sich dafür einsetzen?
Antworten auf Frage 8
Durch die Digitalisierung fallen in großem Maßstab Daten an, deren Verarbeitung zu mehr Wertschöpfung beitragen kann: Daten sind der Rohstoff der Zukunft. Mit der EU- Datenschutzgrundverordnung wird ein einheitliches Datenschutzregime für einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt geschaffen. Sie tritt im Mai 2018 in Kraft, notwendige Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz hat der Deutsche Bundestag bereits beschlossen. Wir wollen den generellen Zugang zu Daten für wirtschaftliche Zwecke ebenso ausgewogen regeln wie Befugnisse der Sicherheitsbehörden und berechtigte Datenschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger. Zum Schutz personenbezogener Daten sind die Möglichkeiten der Pseudonymisierung und der Verschlüsselung zu nutzen. Auch sollten wir uns, etwa über Handelsverträge, für weltweit geltende Datenschutzstandrads einsetzen.
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Die Basis der Regelungen zur Netzneutralität bildet die europäische Verordnung zum „Telecommunication Single Market“ (sog. TSM-VO). Es handelt sich dabei um eine rechtlich unmittelbar in Deutschland geltende Rechtsverordnung. Die Bundesnetzagentur setzt die BEREC-Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Netzneutralitätsregeln durch die nationalen Regulierungsbehörden in Deutschland um. Außerdem haben wir die rechtlichen Instrumente dafür geschaffen, dass die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde dort, wo eine Gefährdung der Netzneutralität angenommen wird, Verdachtsfälle prüfen und bei Verstößen wirksam dagegen vorgehen kann.
Zur informationellen Selbstbestimmung gehört für Freie Demokraten in erster Linie überwachungsfrei zu leben und selber bestimmen zu können, was mit seinen eigenen Daten passiert. Daher setzen wir uns seit jeher gegen lückenlose und anlasslose Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger ein, gleich ob durch deutsche Sicherheitsbehörden oder fremde Nachrichtendienste. Wir möchten sowohl die Möglichkeiten zur Funkzellenabfrage als auch der Bestandsdatenauskunft deutlich einschränken. Auch gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung klagen wir bereits in Karlsruhe. Diese und viele weitere Maßnahmen führen dazu, dass von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern problemlos exakte Bewegungsprofile erstellt werden können. Diesen unangemessenen Eingriff in die Grundrechte vieler Menschen möchten wir aufhalten! Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass die Digitalisierung die informationelle Selbstbestimmung verbessern helfen kann. Es wird möglich zu wissen, wer wann zu welchem Zweck auf die eigenen Daten zugreift und unrechtmäßige Zugriffe verfolgen zu lassen. So können gesellschaftlicher und technologischer Fortschritt mit Verbraucherschutz und Datensouveränität in Einklang gebracht werden.
Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Netzneutralität. Dies bedeutet für uns, dass alle Datenpakete im Internet gleichberechtigt sind, so dass keine Meinung diskriminiert wird und neue Unternehmungen Marktzugang erhalten. Diese Chancengleichheit wollen wir schützen und gleichzeitig muss es möglich sein, neue qualitätsgesicherte Dienste am Markt zu etablieren, deren diskriminierungsfreie Ausgestaltung wettbewerbsrechtlich abzusichern ist.
Die informationelle Selbstbestimmung ist grundrechtlich verankert und für dieses Recht setzen wir uns ein. Effektiver Grundrechteschutz ist das Fundament einer freien Gesellschaft. Die Wahrung von Grundrechten im Digitalen darf keinesfalls auf den Einzelnen abgewälzt werden. Vielmehr bleibt der Staat in der Pflicht, private Kommunikation, persönliche Daten und digitale Infrastrukturen effektiv zu schützen. Wir werden weiter auf allen politischen Ebenen für starke Regeln zur Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation und höchste IT-Sicherheitsstandards kämpfen. Ein großer Schritt wurde mit der vereinheitlichenden EU-Datenschutzgrundverordnung vollzogen, wobei die nationale Umsetzung im Sinne der Stärkung der Rechte der NutzerInnen erfolgen muss und Grundprinzipien wie Einwilligungsvorbehalt, Zweckbindung und Datensparsamkeit eingehalten werden müssen. Unsere Ansätze sind vielfältig: Nutzerinnen und Nutzer brauchen ein Recht auf kostenfreie Auskunft, Korrektur und Löschung ihrer Daten gegenüber internationalen Unternehmen. Automatisierte Diskriminierung wollen wir unterbinden, sei es beim individuellen Preis-Profiling, beim Kredit-Scoring oder auch bei der inneren Sicherheit. Wir wollen unsere Datenschutzaufsichtsbehörden institutionell und personell stärken. Neben mehr Personal fordern wir, ihnen ein Klagerecht vor Zivilgerichten einzuräumen, damit sie wirkungsvoller gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen vorgehen können.Wir setzen uns seit Jahren für die rechtssichere gesetzliche Absicherung der echten Netzneutralität ein, die keine Schlupflöcher für priorisierte Dienste ermöglicht. Die Netznautralität ist unabdingbar für eine gerechte Teilhabe in der digitalen Welt.
Die Grüne Bundestagfraktion hat einen Antrag (BT-Drs.:18/5382) vorgelegt, in dem u.a. konkret gefordert wird „die Netzneutralität als Regulierungsgrundsatz und -ziel direkt in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen und wie folgt zu definieren:
„Gleichwertige Übertragung und Verrechnung von Daten im Internet, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, verwendeter Arten und Klassen von Anwendungen oder verwendeter Geräte. Unter ,gleichwertiger Übertragung‘ ist der Transport von Daten über die Übertragungswege des Internet ohne sachlich ungerechtfertigten Eingriff zu verstehen“
Der fortbestehende Erfolg und die ungebremste Dynamik des Internet basieren darauf, dass Datenpakete gleichberechtigt und diskriminierungsfrei transportiert werden. Aus Sicht der LINKEN ist das Netz mehr als ein Transportmedium: Es ist ein öffentlicher Raum. Eine Öffentlichkeit, in der diejenigen, die mehr bezahlen können, bessere Chancen haben, gehört zu werden, verdient jedoch ihren Namen nicht. Ohne Netzneutralität als Grundlage von Meinungs-, Anwendungs- und Kommunikationsfreiheit können wir das Internet als demokratischen Raum, als Netz für alle, endgültig abhaken. Deshalb kämpft DIE LINKE ebenso wie viele andere Organisationen, die sich für Freiheits- und Bürgerrechte im Netz engagieren, dafür, das Prinzip der Netzneutralität endlich auch in Deutschland gesetzlich zu verankern.
Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen. Wir setzen uns daher unter anderem für eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bundesamtes für Informationssicherheit ein.
Um die Freiheit im Internet für alle zu erhalten, muss die Neutralität und Gleichbehandlung aller Nutzer durch die Netzbetreiber durch staatliche Regulierung sichergestellt werden. Auch um den Betrieb einzelner Dienste, die hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit der Netzwerkkapazität haben, sicherzustellen, darf diese Netzneutralität nur dann durchbrochen werden, wenn ein entsprechender Ausbau der Kapazitäten nicht mehr möglich ist.
Ziel unserer Datenpolitik ist es, das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten. Gleichzeitig wollen wir das wirtschaftliche Potenzial von Daten nutzen, denn Datenschutz und Big Data schließen sich nicht aus. Mit der Datenschutz-Grundverordnung haben wir ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht, welches die Grundrechte schützt und zugleich Spielraum für die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle lassen und fairen Wettbewerb schaffen soll. Wir werden klare Regelungen schaffen, wie Daten verfügbar gemacht werden können und wer welche Daten wann, zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen verwenden darf – im Rahmen des Spielraums der Datenschutz-Grundverordnung soweit es die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft. Bürgerinnen und Bürger sollen zu jeder Zeit einen Überblick über die Verwendung ihrer Daten haben. Es dürfen keine neuen Datenmonopole entstehen. Nutzerinnen und Nutzer müssen grundsätzlich einwilligen, wenn
personenbezogene Daten über sie erhoben, genutzt oder verwendet werden. Datenspeicher und Netzwerke müssen besser gegen illegale Zugriffe von außen gesichert sein.
Die Aufgabe von Datenpolitik ist auch, Antworten auf zukünftige Entwicklungen zu liefern und den rechtlichen Rahmen vorzugeben. Aus der Verknüpfung von Daten, dem zunehmenden Umgang mit neuen Technologien – wie autonomem Fahren und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz – ergeben sich viele neuartige rechtliche und ethische Fragen. Diese wollen wir in einem umfassenden Dialog mit der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft im Rahmen einer Daten-Ethikkommission klären.
Wir halten an der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität fest. Wir wollen die Gleichbehandlung bei der Datenübertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Zugang zu Datennetzen. Diese Netzneutralität ist entscheidend für das offene und freie Internet sowie für fairen Wettbewerb. Die nach europarechtlichen Vorgaben möglichen Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität müssen eng begrenzt bleiben. In diesen Fällen hat die Bundesnetzagentur streng darauf zu achten, dass sich die Internetqualität nicht verschlechtert. Wird die Netzneutralität und damit das offene und freie Internet gefährdet, werden wir eingreifen.
9. Frage:
Was sind für Ihre Partei die Eckpunkte eines zeitgemäßen und funktionierenden Kinder- und Jugendmedienschutzes – insbesondere im Hinblick auf die Gefahren durch Interaktion/Kommunikation in Sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten und Games? Inwiefern halten Sie technische Lösungen (Filterprogramme) sowie eine deutlich sichtbare Kennzeichnung von Internetseiten (Altersempfehlung) für geeignete Maßnahmen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Inhalten – auch auf mobilen Endgeräten und unabhängig vom Betriebssystem – zu schützen?
Antworten auf Frage 9
In der Online-Welt ist die Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche hoch, trotz bestehender rechtlicher Vorgaben und auch bestehender Jugendschutzprogramme. Jugendmedienschutz ist aus Sicht von CDU und CSU eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die zeitgemäße Schutzkonzepte im Internet braucht. Technische Systeme können jedoch nie die Vermittlung von Medienkompetenz ersetzen. Eltern kommt bei der Aufklärung ihrer Kinder über Gefahren im Umgang mit Medien eine Schlüsselrolle zu. Wir möchten daher das Erziehungsrecht der Eltern durch die Weiterentwicklung der bereits bestehenden vielfältigen Informationsangebote und eine stärkere Verbreitung von Jugendschutzprogrammen unterstützen. Anbieter von medialen Inhalten sollen ihre Angebote so gestalten und anbieten, dass Kinder und Jugendliche nicht gefährdet werden. Wir begrüßen die Bestrebungen von Bund und Ländern, den Rechtsrahmen im Jugendschutz enger aufeinander abzustimmen und setzen uns weiter für eine effektivere Gestaltung der Zusammenarbeit der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie der Verfahrensstrukturen ein. Im europäischen Rechtsrahmen streben wir eine weitgehende Harmonisierung der Jugendschutzstandards auf hohem Niveau an. Auch den technischen Jugendmedienschutz wollen wir stärken. Hersteller von (insbesondere mobilen) Endgeräten wollen wir verpflichten, ein nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag anerkanntes Jugendschutzprogramm zu installieren, bei dem sich der Nutzer – sofern er das möchte – bei der ersten Nutzung aktiv gegen die Verwendung eines Programms entscheiden muss. Auch Anbieter von Programmen und Apps sind dazu angehalten, Jugendschutzeinstellungen zu installieren.
Die wichtigste Rolle beim Umgang von Kindern mit Medien kommt den Eltern zu. Wir Freien Demokraten wollen diese hierbei unterstützen. Dazu gehört die Vermittlung von Medien- und Methodenkompetenz von Kindesbeinen an sowie ein Verständnis von der Funktionsweise informationstechnischer Systeme, künstlicher Intelligenz und Computersprache. Auch in der Fort- und Weiterbildung sind geeignete Angebote für die Stärkung von Medienkompetenz z.B. von Eltern und Lehrkräften erforderlich. Beim staatlichen Jugendmedienschutz setzen wir Freie Demokraten grundsätzlich auf das bewährte Prinzip der "regulierten Selbstregulierung" bzw. "Ko-Regulierung" durch die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle. Straftaten, z.B. im Internet, müssen von den dafür in unserem Rechtsstaat vorgesehenen Behörden und Einrichtungen verfolgt und geahndet werden. Dafür müssen diese finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.
Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet, Opfer von Hate Speech, Cyber-Mobbing oder Cyber-Grooming zu werden und dabei nachhaltig in ihrer Entwicklung gestört zu werden. Daher müssen sie durch umfassenden Kompetenzvermittlung digitaler Technologien und der selbstbestimmten Nutzung und Einordnung von Inhalten besser geschützt werden. Zur besseren Prävention durch Medienkompetenz wollen wir unabhängige und kostenfreie Informations- und Beratungsstellen mit Beraterinnen und Beratern, die in Jugendschutzfragen geschult sind, fördern. So wollen wir den sicheren Umgang mit den Medien unterstützen. Diensteanbieter von Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sind verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten einzusetzen oder, falls sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten, sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Die Überprüfung dieser Angebote durch jugendschutz.net muss intensiviert werden, da viele Anbieter die Bestimmungen nicht einhalten. Auf Alterskennzeichnungen basierende Filterprogramme begreifen wir nicht als Alternative zur Förderung von Medienkompetenz, sondern als eine sinnvolle Ergänzung und als geeignetes Hilfsmittel für Eltern und Erziehungsberechtigte. Die Industrie ist in der Pflicht, solche Programme auch für mobile Endgeräte zu entwickeln, weil gerade Kinder und Jugendliche zunehmend zur mobilen Nutzung tendieren.
Der beste Jugendschutz ist aus unserer Sicht eine umfassende Medienbildung von klein an. Kinder und Jugendliche müssen
lernen, mit virtuellen Welten umzugehen und Risiken abzuschätzen. Moderne Medienpädagogik ist gefragt. Orte des Lernens wie Familie, Schule, Hort und Kindergarten sind dabei entscheidend. Bestehende Beratungsangebote für Eltern müssen gefördert und weitere Aufklärung muss betrieben werden.
Eltern müssen in die Lage versetzt werden, die Begründungen für Alterseinstufungen nachvollziehen zu können und als letzte Instanz über Konsum oder Nicht-Konsum entscheiden zu können. Dazu sollen Prüfberichte in einfacher Sprache leicht zugänglich gemacht werden, um den Erziehungsberechtigten bei Ihrer persönlichen Entscheidung zu helfen. Die BPjM soll auch Entscheidungen über die Höhe einer Altersfreigabe ändern können. Weiter müssen Erziehungsberechtigte auch informiert werden. Filterprogramme könne eine Maßnahme sein, die Erziehungsberechtigte einsetzen, sind aber nicht so wirkungsvoll wie ein gemeinsamer Umgang mit Medien von Kind und Erziehungsberechtigtem. Ebenso ist eine sichtbare Altersempfehlung einzuordnen. Sie hat den Nachteil, dass sie vor einem Gebrauch bei Nicht-Erreichen der Altersschwelle nicht abhält, sondern eher den "Reiz des Verbotenen" weckt.
Die erste Verantwortung zur medialen Erziehung tragen die Eltern, die ihren Kindern einen selbstbestimmten und kritischen Umgang mit Medien eröffnen und sie gleichzeitig vor Risiken schützen wollen. Die SPD will Eltern bei der medialen Begleitung ihrer Kinder unterstützen. Dafür wollen wir gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Unternehmen Angebote der Elternberatung und Elterninformation stärken. Erforderlich sind verlässliche, flächendeckende verfügbare und niedrigschwellige Beratungs- und Informationsangebote sowohl im Internet als auch vor Ort. Schulen, Kindertageseinrichtungen und Angebote der Erziehungs- und Familienberatung werden wir darin unterstützen, lokale Netzwerke für die Förderung der Medienerziehung in Familien zu bilden.
Da die Verbreitungswege von Medienangeboten zusammenwachsen, brauchen wir eine Harmonisierung von Jugendschutzgesetz (JSchG) und Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV). Die SPD will, dass in Zukunft identische Inhalte jugendschutzrechtlich gleich beurteilt werden, egal ob sie als Internetangebot, als Rundfunksendung oder von einem Trägermedium abgerufen werden. Ein modernisierter einheitlicher Jugendmedienschutz soll Familien verlässlich Orientierung geben und ein hohes Schutzniveau sicherstellen. Wir wollen zeitgemäße Regelungen im gesetzlichen Jugendmedienschutz verankern, die international anschlussfähig sind.
Die SPD will das Angebot sicherer und altersgerechter Medienumgebungen sowie den technischen Jugendmedienschutz stärken. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wollen wir strukturell modernisieren und ihre Zusammenarbeit mit den Medienanbietern ausbauen. Für Angebote, die sich in besonderer Weise an Kinder richten, wollen wir gemeinsam mit den relevanten Branchen eine Positivkennzeichnung einführen. Wir setzen uns für die Entwicklung und Verbreitung moderner und wirksamer Jugendschutzprogramme und sicherer Voreinstellungen ein. Es geht uns dabei darum, geräteübergreifende Standards zu fördern.
Die SPD will die bewährten Alterseinstufungen erhalten. Damit Inhalte unabhängig vom Medium dieselbe Bewertung erhalten, sollen die Verantwortlichen der Selbstkontrollen und der behördlichen Aufsichtsstellen möglichst eng zusammenarbeiten. Möglichkeiten zur zuverlässigen Altersverifizierung für alle Altersfreigabestufen gemäß Jugendschutzgesetz im Internet wollen wir fördern. Wir wollen die Anbieter verstärkt dazu anhalten, den Schutz ihrer jüngsten Nutzerinnen und Nutzer von Anfang an mitzudenken. Dies bedeutet auch, leicht auffindbare Rat- und Hilfeangebote zur Verfügung zu stellen sowie ein Beschwerdemanagement zu gewährleisten.
Wir haben den elektronischen Personalausweis reformiert und fördern damit den sogenannten elektronischen Identitätsnachweis. Der elektronische Personalausweis ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich im Internet sicher auszuweisen und das mit einem staatlich geprüften Instrument.
Wir wollen, dass das Bundesjugendministerium auch weiterhin eine Vielzahl von Projekten und Initiativen fördert, die die Medienerziehungskompetenz von Eltern und Fachkräften stärken, altersgerechte und gute Medienangebote für Kinder und Jugendliche unterstützen und den kreativen und eigenverantwortlichen Umgang mit Medien fördern.
Eine Verantwortungsgemeinschaft für ein gutes Aufwachsen mit Medien erfordert die Verständigung über nationale Grenzen hinaus. Deshalb werden wir die bereits bestehenden Kooperationen weiter ausbauen.